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Irland: NID

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Kategorie: Irlands verborgenes Antlitz

Geschichte des NID ; Politische Orientierung ; Finanzierung ; Aufnahme und Rekrutierung ; Direktorium ; Abteilung ›Recruitment‹ ; Abteilung ›Training & Assessment‹ ; Abteilung ›Intelligence‹ ; Abteilung ›Concealment‹ ; Abteilung ›Research & Ressources‹ ; Forschungsstände [1998] ; Abteilung ›Tactical Reactions‹ ; Abteilung ›Supernatural Relations‹ ; Ergänzungen & Orte ; Satzung

Das National Institute for Defence Studies (NID) ist eine verdeckt operierende Organisation, die an der Schnittstelle zwischen staatlichen Sicherheitsstrukturen und dem Übernatürlichen agiert. Offiziell als staatlich finanzierte Forschungs- und Ausbildungseinrichtung geführt, nimmt das Institut faktisch eine Sonderrolle ein, die weit über die klassische Sicherheitsforschung hinausgeht. Seine tatsächliche Funktion liegt nämlich viel mehr in der Prävention, Kontrolle und Eindämmung übernatürlicher Gefahren, ohne deren Existenz gegenüber der unwissenden Bevölkerung offenzulegen.
Dabei versteht sich das NID nicht als klassische Strafverfolgungsbehörde, sondern als stabilisierender Akteur, der dort eingreift, wo reguläre staatliche Strukturen weder vorbereitet noch handlungsfähig wären.
Gegründet wurde das NID in den 1970er Jahren vor dem Hintergrund eskalierender Konflikte und hatte zunächst das erklärte Ziel, ungewöhnliche Gewaltverbrechen zu untersuchen und wissenschaftlich einzuordnen.
Erst im Laufe seiner Tätigkeit verdichteten sich die Hinweise darauf, dass ein Teil dieser Vorfälle nicht allein weltlichen Ursprungs sein konnten.
Mit dieser Erkenntnis wandelte sich der Auftrag des Instituts grundlegend. Von da an ging es nicht mehr nur um Aufklärung, sondern um die aktive Verhinderung eines Maskeradenbruchs und um den Schutz beider Seiten: der unwissenden Bevölkerung ebenso wie der übernatürlichen Gesellschaft, deren Existenz durch Offenlegung existenziell bedroht wäre.
Das NID verfolgt dabei keinen dogmatischen Vernichtungsansatz. Offene Konfrontation, insbesondere tödliche Gewalt, gilt als Ultima Ratio. Stattdessen liegt der Fokus klar auf Vermeidung, Kontrolle, Eindämmung und langfristige Stabilisierung. Wo möglich, setzt das Institut auf Vermittlung und Einflussnahme und arbeitet über bestehende Strukturen – sowohl staatlich wie übernatürlich – hinweg.
Anonyme Meldewege sorgen an dieser Stelle dafür, dass auch andere Behörden das NID informieren können, ganz, ohne dass klar ist, an wen hier eigentliche eine Meldung rausgeht.
Gleichzeitig schreckt das NID nicht davor zurück, Informationen gezielt zu manipulieren, zurückzuhalten oder vollständig aus dem öffentlichen Diskurs zu entfernen, sofern dies zur Wahrung der Stabilität erforderlich ist. Wahrheit wird deshalb innerhalb des Instituts als etwas verhandelbares gewertet und vollständig von Moral befreit, weil Wahrheit unter Umständen eben gefährlich ist.

Obwohl das NID formell staatlichen Stellen zugeordnet ist, agiert es operativ weitgehend autonom. Entscheidungsprozesse sind strikter Hierarchie unterworfen und unterliegen keiner externen Kontrolle im klassischen Sinne. Das Direktorium besitzt die umfassende Entscheidungsgewalt, insbesondere in Situationen, die als potenzielle Bedrohung für die gesellschaftliche Stabilität eingestuft werden. Diese bewusste Abschottung nach außen ist wichtig, um die Wirksamkeit des NID gewährleisten zu können. Das Institut folgt dabei seinem Grundsatz: Stabilität geht vor Wahrheit

Geschichte des NID
1976 ins Leben gerufen und offiziell als staatlich finanzierte Forschungs- und Ausbildungseinrichtung geführt, war das NID anfänglich zuständig für Verbrechen, die im Kontext des Nordirlandkonfliktes geschahen.
Offiziell wurde kommuniziert, dass es sich beim NID um ein Institut rund um Sicherheitsforschung, strategische Kommunikation und ziviler Krisenprävention handelte. Es sollten Statistiken erhoben werden und Logiklücken in Ermittlungen aufgearbeitet werden.
Zudem wurde offiziell an krisensicherer Kommunikation geforscht. Damit fügte sich das NID seinerzeit nahtlos in die damalige sicherheitspolitische Lage ein.
Tatsächlich war die Gründung des NID eine Reaktion auf eine auffällige Häufung von Gewaltverbrechen, deren Muster sich nicht schlüssig in bestehende Erklärungsmodelle einordnen ließen.
Die politischen Entscheidungsträger gingen zunächst davon aus, dass es sich um Auswüchse eines zunehmend entgrenzten innerstaatlichen Konflikts handelte, begünstigt durch die bürgerkriegsähnlichen Zustände und die paramilitärischen Strukturen, die auch in Dublin Zuflucht fanden und dort ihre Operationen planten. Die Sicherheitslage galt als angespannt, wenngleich Dublin vom Terror weitestgehend verschont blieb.
In den ersten Jahren beschränkte sich die Arbeit des NID auf die Analyse ungewöhnlicher Mordfälle, die Auswertung forensischer Abweichungen und die Entwicklung alternativer Ermittlungsansätze. Bereits zu diesem Zeitpunkt fiel jedoch auf, dass bestimmte Tatmuster, Verletzungsbilder und Tatorte nicht mit bekannten Formen politischer oder organisierter Gewalt in Einklang zu bringen waren. Während diese Abweichungen anfangs als statistische Ausreißer betrachtet wurden, verdichteten sich mit zunehmender Fallzahl die Hinweise darauf, dass ein Teil der untersuchten Verbrechen nicht allein durch menschliche Täter erklärbar war.
Die Eskalation der The Troubles bot hierfür den idealen Deckmantel: Chaos, Angst und eine fragmentierte Sicherheitslage ermöglichte es auch in Irland, dass außergewöhnliche Ereignisse als Teil eines ohnehin entgleisenden Konflikts zu verbuchen waren.

Der Wendepunkt in der Geschichte des NID lag weniger in einer einzelnen Entdeckung als in der allmählichen Erkenntnis, dass bestehende Erklärungsmodelle systematisch versagten. Getreu dem internen Leitsatz, dass am Ende jener Erklärungsansatz verbleibt, der übrig ist, wenn alle anderen abschlossen wurden (Ockhams Rasiermesser), gelangte ein kleiner Kreis innerhalb des Instituts zu der unausweichlichen Schlussfolgerung, dass übernatürliche Akteure existieren mussten. Diese Erkenntnis wurde zunächst weder offen benannt, noch institutionell verankert. Stattdessen entwickelte sich innerhalb des NID eine informelle Parallelstruktur, die begann,
Fälle unter neuen Prämissen zu bewerten, ohne diese nach außen zu kommunizieren.
Bis Mitte der 1980er Jahre ging das Institut offiziell weiterhin davon aus, sich mit besonders ungewöhnlichen, aber letztlich erklärbaren Gewaltverbrechen zu befassen. Intern jedoch hatte sich das Arbeitsverständnis bereits verschoben. Die Erkenntnis, dass eine bislang verborgene Parallelgesellschaft existierte, machte ein Eingreifen notwendig, das über reine Aufklärung hinausging. Gleichzeitig wurde deutlich, dass eine Offenlegung dieses Wissens – insbesondere in einer ohnehin hochgradig polarisierten Gesellschaft – unkontrollierbare Folgen nach sich ziehen würde.
Die Gefahr einer Massenpanik, kombiniert mit der realen Möglichkeit einer erneuten, diesmal umfassenderen Verfolgung übernatürlicher Wesen, wurde als inakzeptables Risiko bewertet.
In dieser Phase begann das NID, seine Tätigkeiten systematisch auszuweiten. Insbesondere die Verschleierung war ein häufig genutztes Mittel. Beweismittel verschwanden, Zeugenaussagen wurden diskreditiert, alternative Narrative gezielt gestreut. Parallel dazu knüpfte das Institut erste vorsichtige Kontakte zu akademischen und okkulten Kreisen, insbesondere im universitären Umfeld, um das eigene Wissensdefizit auszugleichen. Diese Zusammenarbeit erfolgte fragmentiert und unter strikter Geheimhaltung, da selbst innerhalb des NID nur ein begrenzter Personenkreis über das tatsächliche Ausmaß der Erkenntnisse informiert war. Diese Ausweitung unterlag den Entscheidungen von Reginald Campbell, der 1983 ins Direktorium des NID aufgenommen wird.

Mit der zunehmenden Klarheit über die Existenz und Vielfalt übernatürlicher Wesen veränderte sich auch die strategische Ausrichtung des Instituts. Das NID verstand sich von jetzt an nicht mehr ausschließlich als Schutzschild der unwissenden Bevölkerung, sondern ebenso als Schutzinstanz für die übernatürliche Gesellschaft.
Ziel war es, ein Gleichgewicht zu erschaffen – oder zumindest aufrechtzuerhalten – das beiden Seiten ein Fortbestehen ermöglichte, ohne die Maskerade zu gefährden. Erste Versuche, in einen Dialog mit übernatürlichen Akteuren zu treten, waren von Misstrauen geprägt und nicht selten erfolglos. Die Erinnerung an frühere Verfolgungen saß tief und die Vorstellung, dass eine menschliche Institution als ordnende Instanz eingesetzte wurde, lehnten die Clans und insbesondere die Coven grundsätzlich ab.

Trotz dieser Rückschläge setzte das NID seine Bemühungen fort. Über die Jahre entwickelte sich insbesondere durch die Vehemenz von Reginald Campbell und seinen beiden Direktoriumsmitgliedern das NID zu einem hochspezialisierten Akteur, der nicht nur auf akute Vorfälle reagieren konnte, sondern auch zunehmend versuchte, präventiv zu agieren.
Die Entscheidung, zentrale staatliche Stellen nicht über die Existenz des Übernatürlichen zu informieren, markierte den endgültigen Bruch mit klassischen Kontrollmechanismen. Innerhalb des Instituts war dieser Schritt umstritten, wurde jedoch letztlich als notwendig erachtet. Die Führungsebene bewertete das Risiko politischer Instrumentalisierung, öffentlicher Hysterie und unkontrollierbarer Gewalt als zu hoch, um eine Offenlegung zu rechtfertigen.
In der Folge wurde das NID zu einem Mitspieler mit eigener Agenda, dessen Handeln sich weniger an ethischen Maßstäben als an eigenen Definitionen orientierte. Beständigkeit ist heute die oberste Priorität des NID. Das Institut zeigt sich gesprächs- und nicht zuletzt auch hilfsbereit. Letztendlich wollen alle dasselbe: Das sichere Fortbestehen der übernatürlichen Gesellschaft ohne einen Maskeraden Bruch gegenüber unwissender Mitmenschen.

Politische Orientierung
Nach außen hin ist das NID dem irischen Department of Defence unterstellt und wird offiziell als forschungsähnliche, sicherheitspolitische Einrichtung geführt. Diese formale Einbettung erfüllt in erster Linie eine Schutzfunktion: Sie verleiht dem Institut den Anschein regulärer staatlicher Zugehörigkeit, ermöglicht den Zugriff auf Ressourcen und schfft eine administrative Fassade, hinter der sich operative Tätigkeiten verbergen lassen, die andernfalls erklärungsbedürftig wären. Damit ist die Existenz des NID etwas, dem man weder Misstrauen noch besondere Aufmerksamkeit schenkt. Die meisten Menschen haben davon vermutlich noch nicht einmal gehört.
Tatsächlich jedoch wird das Institut nicht durch das Verteidigungsministerium gesteuert. Die operative Deckung erfolgt über die Irish Intelligence Section (G2), die dem NID den
notwendigen Handlungsspielraum verschafft, ohne formale Weisungsbefugnis auszuüben.
Diese Konstellation ist übrigens bewusst gewählt: Die Legitimation funktioniert so auf zweierlei Ebene.
Das Department of Defence liefert dem Institut die Berechtigungen, das G2 hingegen spielt den Puffer gegenüber möglicher politischer Einflussnahme.
Weisungen von außen werden so gefiltert, umgedeutet oder abgewehrt, bevor sie überhaupt die operative Ebene erreichen.
Das NID ist damit zwar Teil staatlicher Strukturen, aber nicht in deren Entscheidungslogik gebunden.

Eine echte Kontrollinstanz existiert faktisch nicht mehr. Spätestens mit der Erkenntnis, dass ein nicht unerheblicher Teil der untersuchten Vorfälle übernatürlichen Ursprungs war, wurde innerhalb der Führungsebene entschieden, diese Information nicht nach außen zu tragen.
Innerhalb des NID selbst gilt politische Neutralität nur eingeschränkt.
Das Institut versteht sich nicht als unparteiisch im klassischen Sinne, sondern viel mehr als überpolitisch.
Entscheidungen orientieren sich nicht an dem politischen Zustand Irlands, sondern an der internen Bewertung von Risiken für die gesellschaftliche Stabilität. In Konfliktfällen wird nicht gefragt, was politisch gewünscht ist, sondern was langfristig kontrollierbar bleibt. Diese Haltung führt zwangsläufig zu einer eigenen Agenda. Das NID schützt und dient – jedochnicht dem Staat, sondern dem Ziel, eine funktionierende Gesellschaft aufrechtzuerhalten, auf der zwei gänzlich unterschiedliche Seiten miteinander koexistieren müssen.

Finanzierung
Das National Institute for Defence Studies verfügt über keine eigene Haushaltsposition. Das Institut taucht weder als eigenständiger Posten im Staatshaushalt auf, noch ist es Gegenstand parlamentarischer Budgetdebatten oder regulärer Haushaltskontrollen. Dabei handelt es sich natürlich keineswegs um ein Versehen.
Staatliche Mittel erreichen das NID nicht direkt, sondern ausschließlich indirekt. Das Department of Defence fungiert dabei nicht als klassischer Geldgeber, sondern als formale Durchlaufstelle. Finanzielle Mittel werden über bestehende Budgetposten bereitgestellt, die nach außen hin einem anderen Zweck dienen. Innerhalb dieser Sammel- und Zweckbudgets werden einzelne Projekte, Maßnahmen oder Forschungsansätze finanziert, die faktisch durch das NID umgesetzt oder koordiniert werden.

Das bedeutet:
Offiziell finanziert das Department of Defence keine Organisation namens NID, sondern genehmigt und verwaltet Mittel für eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Vorhaben, aus denen das NID operativ gespeist wird. Umfang, Gesamtvolumen und tatsächliche Verwendung dieser Mittel sind selbst für externe staatliche Stellen nicht als zusammenhängendes Budget
nachvollziehbar. Es existiert keine zentrale Übersicht.
Diese Struktur erlaubt es dem NID, staatliche Ressourcen zu nutzen, ohne einer formalen politischen Steuerung oder Kontrolle zu unterliegen. Sie verhindert zeitgleich, dass das NID als solches namentlich auftritt.

Parallel dazu existiert eine zweite, inoffizielle Finanzierungsebene. Über verdeckte Kanäle, Stiftungen und private Zuwendungen fließen dem NID erhebliche Mittel aus wissenden Kreisen zu. Dazu zählen vermögende Einzelpersonen, übernatürliche Akteure aus dem weltweit gesponnenen Netzwerk sowie Spendengelder. Diese Gelder sind nicht zweckgebunden im klassischen Sinne, sondern dienen der Absicherung operativer Freiheiten:

  • Hohe Gehälter
  • Gefahrenzulagen
  • Schweigestrukturen
  • Langfristige Bindung von Personal, dessen Wissen nicht ohne Risiko nach außen dringen darf

  • Ergänzt wird dieses Modell durch eigene Einnahmen des Instituts, die bewusst außerhalb der offiziellen Haushaltslogik generiert werden. Über die Abteilung Supernatural Relations werden unter anderem falsche Identitäten, Ausweisdokumente und logistische Unterstützung für übernatürliche Akteure bereitgestellt.
    Hinzu kommt diskrete Vermittlungs- und Schutzleistungen, die gegen Entgelt erfolgen und dem NID zugleich zusätzlichen Einfluss verschaffen. Diese Einnahmen sind unauffällig aber kontinuierlich.
    Hierbei bietet auch das Unternehmen der O'Dea Brüder eine Einnahmequelle, da man miteinander Geschäfte macht. So beliefert das kleine Imperium der beiden Brüder das NID beispielsweise mit Waffen und anderen Mitteln zu Kampf und Selbstverteidigung, ist aber auch Exporteur für Mittel, die anderen Staaten bereitgestellt werden müssen, sofern dies notwendig ist. Dazu gehört auch die sichere Überfahrt für Mitglieder des NID in anderes Staatsgebiet, ohne offizielle Einreiseerlaubnis.

    Aufnahme und Rekrutierung
    Es existiert keine offene oder offiziell kommunizierte Möglichkeit, sich gezielt beim National Institute for Defence Studies zu bewerben. Personen, an deren Fähigkeiten, Wissen oder Profil das Institut ein entsprechendes Interesse hat, werden aktiv rekrutiert.
    Die hierfür zuständige Recruitment-Abteilung ist in andere staatliche und staatsnahe Organisationen eingebunden und sucht gezielt nach vielversprechenden Talenten in relevanten Bereichen. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen erfolgen erst nach umfassender interner Prüfung; zu diesem Zeitpunkt liegen dem Institut bereits ausreichende Informationen vor, um eine fundierte Entscheidung über Eignung, Verwendbarkeit und potenzielle Risiken zu treffen.
    In einzelnen Fällen verfügt das NID zu diesem Zeitpunkt bereits über genügend Einflussmittel, um eine Mitarbeit notfalls auch mit erhöhtem Nachdruck einzufordern.
    Unabhängig davon nimmt das Institut Initiativbewerbungen ausschließlich im Rahmen seiner offiziell kommunizierten Tätigkeitsfelder entgegen. Diese betreffen insbesondere forschungs-, analyse- und ausbildungsbezogene Programme sowie projektgebundene Mitarbeit in sicherheitsrelevanten Bereichen. Solche Bewerbungen gelten formell als unverbindliche Interessenbekundungen und begründen weder einen Anspruch auf Aufnahme noch auf weitergehende Informationen über Struktur, tatsächliche Aufgaben oder operative Tätigkeiten des Instituts. Sie eröffnen keinen Zugang zum operativen Kernbereich des NID.
    Für das Institut dienen Initiativbewerbungen primär als zusätzlicher Prüf- und Identifikationsanlass.
    Eingehende Bewerbungen können intern einer erweiterten Bewertung unterzogen werden, die. fachliche, persönliche und strategische Aspekte umfasst. Art, Umfang und Ergebnis dieser Prüfung werden der bewerbenden Person nicht offengelegt.
    Ein möglicher weiterer Kontakt erfolgt gegebenenfalls in einem neuen, formal getrennten Kontext und steht nicht zwingend in erkennbarem Zusammenhang mit der ursprünglichen Bewerbung.

    Wissende Menschen, die bereits Kenntnis von der Existenz übernatürlicher Strukturen besitzen und einen Sinn in der Arbeit des NID erkennen, können über entsprechende Netzwerke eine Initiativbewerbung einreichen.
    Auch in diesen Fällen entbindet eine Bewerbung nicht von einer umfassenden Hintergrundüberprüfung. Forschende, Analysten oder Auszubildende hingegen bewerben sich ausschließlich im Rahmen der offiziellen Fassade des Instituts und werden entsprechend dieser Deckfunktion eingesetzt, ohne zwangsläufig Kenntnis über den tatsächlichen Wirkungsbereich
    des NID zu erlangen.
    Personen, die durch Zufall oder äußere Umstände mit dem Übernatürlichen in Berührung geraten, werden je nach Einschätzung der Lage entweder neutralisiert oder in geeigneter Form an das Institut gebunden.
    Ein frühzeitiges Verlassen der Organisation ist nur unter eng definierten Umständen möglich. Die in diesem Fall erforderlichen Geheimhaltungsvereinbarungen sind bindend.
    Das NID verfügt über ausreichende Mittel, um Verstöße gegen diese Verpflichtungen nachhaltig zu unterbinden. Wer für das Institut arbeitet, tut dies nicht auf Probe.
    Ein Ausscheiden erfolgt entweder kontrolliert – oder endgültig.

    Das Direktorium
    Das Direktorium bildet die oberste Führungsebene des NID und stellt die einzige Instanz dar, in der strategische, operative und politische Entscheidungsgewalt zusammenläuft. Es besteht aus drei Mitgliedern, deren Existenz, Zusammensetzung und konkrete Zuständigkeiten nach außen hin nicht transparent gemacht werden. Öffentlich tritt, sofern überhaupt notwendig, lediglich ein einzelnes Mitglied als Repräsentant des Instituts in Erscheinung, während die übrigen Direktoren vollständig im Hintergrund agieren. Diese Struktur dient nicht nur der Abschirmung, sondern gewährleistet zugleich die innere Stabilität des NID.
    Die Mitglieder des Direktoriums wurden und werden nicht als Führung eines eigenständigen Instituts ernannt. Stattdessen besetzen das Department of Justice sowie das Department ofDefence jeweils sicherheitsrelevante Schlüsselpositionen im Bereich innerer Sicherheit, strategischer Analyse und Krisenprävention.
    Diese Funktionen existieren offiziell unabhängig voneinander, ihre Zuständigkeitsbereiche überlappen sich jedoch in der operativen Praxis.
    Erst aus der Überlagerung entsteht die faktische Leitung des NID. Intern wird diese Führungsstruktur als Direktorium bezeichnet, ohne dass dieser Begriff nach außen hin verwendet wird.

    Jedes Mitglied des Direktoriums übernimmt intern einen eigenen Schwerpunktbereich. Diese Aufgabenteilung ist zwar funktional, jedoch nicht strikt voneinander getrennt. Alle Direktoren sind befugt, Entscheidungen auch außerhalb ihres jeweiligen Schwerpunktes zu treffen, sofern die Lage dies erfordert. Die Rollen können rotieren, sind jedoch niemals unbesetzt.
    Entscheidungen werden in der Regel gemeinsam getroffen, einfache Mehrheiten sind ausreichend.
    In akuten Notlagen genügt die Entscheidung eines einzelnen Direktors, ohne dass eine nachträgliche Legitimation erforderlich wäre.
    Eine übergeordnete Kontroll-Instanz gibt es nicht.
    Gegenwärtig sind alle drei Direktoriumspositionen besetzt durch zwei Männer und eine Frau.

  • Reginald Campbell
    Er gilt als das strategische Zentrum des NID und hält einen Großteil der operativen und strukturellen Fäden in seinen Händen. Unter seiner Führung verdichteten sich die internen Erkenntnisse, dass ein signifikanter Teil der untersuchten Gewaltverbrechen übernatürlichen Ursprungs war. Die Existenz des Übernatürlichen war Campbell nicht fremd, wohl aber die Einsicht, dass die breite Bevölkerung für dieses Wissen weder vorbereitet noch kontrollierbar war.
    Zwei der damaligen Direktoriumsmitglieder sprachen sich dafür aus, diese Erkenntnisse an das Innen- und Verteidigungsministerium weiterzugeben. Campbell und das verbliebene Mitglied des Direktoriums bewerteten diesen Schritt als existenzielle Bedrohung für die Stabilität des Instituts wie auch der Gesellschaft.
    In der Folge kam es zu einem gezielten internen Machtkampf, in dessen Verlauf die beiden Direktoren diskreditiert und ihrer formalen Zuständigkeiten entkleidet wurden. Da zu diesem Zeitpunkt bereits keine externe Instanz mehr existierte, die einen vollständigen Überblick über die internen Entscheidungsstrukturen des NID besaß, blieb dieser Umbruch ohne politische Konsequenzen.
    Nach einer umfassenden Vertuschung übernahm Campbell faktisch die Leitung des NID. Zwar blieb es formal bei einem dreiköpfigen Direktorium, doch ist das Institut in seiner heutigen Form maßgeblich durch Reginalds Entscheidungen, Prioritäten und strategische Ausrichtung geprägt.
    Das NID existiert so, wie es das tut, weil er es entsprechend geformt hat.

  • zwei weitere Direktoriumsmitglieder (einer männlich, eine weiblich) sind spielbar.

  • Recruitment
    Die Abteilung ist für die Identifikation, Vorauswahl und formale Anwerbung neuer Mitarbeitender zuständig. Nach außen hin agiert sie als Teil der offiziell kommunizierten Struktur des NID und ist organisatorisch im Bereich Personalentwicklung und strategische Nachwuchsgewinnung verortet.
    Recruitment tritt nicht offen als operative Einheit des NID auf. Kontaktaufnahmen erfolgen stets über bestehende staatliche oder staatsnahe Strukturen (z.B. Universitäten sowie ggf. Forschungsprogramme und militärische Ausbildungseinrichtungen), sodass eine direkte Zuordnung zum tatsächlichen Aufgabenbereich des Instituts vermieden wird.

    Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise
    Faktisch ist Recruitment die erste sicherheitsrelevante Filterinstanz des NID.
    Die Abteilung
  • Identifiziert Personen mit geeignetem fachlichem, psychologischem oder strategischem Profil
  • Prüft Lebensläufe, Netzwerke, Loyalitäten und Belastbarkeit
  • Führt verdeckte Hintergrundanalysen durch
  • Bewertet potenzielle Risiken für Geheimhaltung und institutionelle Stabilität
  • Dabei geht es nicht primär um fachliche Kompetenz sondern um:
  • Mentale Belastbarkeit
  • Ideologische Formbarkeit
  • Fähigkeit zur Geheimhaltung
  • Langfristige Kontrollierbarkeit
  • Recruitment entscheidet nicht allein über eine Einstellung, sondern darüber, wer dem Institut
    überhaupt nähergebracht werden darf.

    Kontaktaufnahme & Transparenzgrad
    Recruitment agiert grundsätzlich verdeckt.
  • Zielpersonen wissen nicht, dass sie vom NID beobachtet oder geprüft werden.
  • Erst bei positiver interner Bewertung erfolgt eine Kontaktaufnahme – stets unter einer plausiblen Tarnfunktion (Forschungsprojekt, Ausbildungsprogramm, Sicherheitsinitiative)
  • Zu keinem Zeitpunkt wird die Existenz des Übernatürlichen im Rahmen der Anwerbung offenbar, außer es gibt einen offensichtlichen Grund, dies zu tun.
  • Die Offenlegung an sich erfolgt erst später und nicht durch Recruitment selbst, sondern:
  • Im Rahmen von Training & Assessment
  • Oder – in Ausnahmefällen – durch Intelligence, wenn operative Gründe dies erfordern.

    Zuständigkeiten & Überschneidungen
    Recruitment arbeitet eng zusammen mit:
  • Intelligence
    o Liefert Vorabinformationen, Risikoeinschätzungen und Fallverknüpfungen
    o Meldet Personen, die durch Zufall oder Ermittlungen auffällig geworden sind
  • Supernatural Relations
    o Bei wissenden Menschen oder übernatürlichen Kandidaten
    o Einschätzung sozialer Netzwerke, Clanbindung, Loyalitäten
  • Training und Assessment
    o Übernimmt Kandidaten erst nach Abschluss der Rekrutierungsphase
    o Recruitment bleibt im Hintergrund ansprechbar, greift jedoch nicht mehr operativ ein
  • Tactical Reactions
    o Wenn im Rahmen eines Auftrages jemand an Recruitment übergeben wird
  • Recruitment führt des Weiteren keine operativen Einsätze, keine Verhöre und keine Feldarbeit durch.

    Übernatürliche Kandidaten
    Diese können grundsätzlich rekrutiert werden, unterliegen jedoch einer gesonderten Bewertung.
    Es wird geprüft:
  • Grad der Selbstkontrolle
  • Einbindung in übernatürliche Strukturen
  • Maskeraden Risiko
  • Mögliche Abhängigkeiten oder Loyalitätskonflikte
  • Die Entscheidung über eine tatsächliche Anstellung übernatürlicher Wesen erfolgt nicht allein
    durch Recruitment, sondern durch Rücksprache mit
  • Dem Direktorium
  • Supernatural Relations
  • Bei sicherheitsrelevanten Funktionen – Tactical Reactions

  • Grenzen & Grauzonen
    Recruitment ist keine freiwillige Anlaufstelle.
  • Es existiert kein offizieller Bewerbungsweg für operative Tätigkeiten
  • Initiativbewerbungen werden ausschließlich im Rahmen der offiziellen Fassade entgegen genommen und dienen primär der internen Prüfung, nicht der tatsächlichen Einstellung.
  • In Einzelfällen verfügt das Institut über ausreichend Einflussmittel, um eine Mitarbeit nachdrücklich nahezulegen. Diese Fälle werden jedoch gemäß Satzung nicht durch Recruitment entschieden, sondern auf Direktoriumsebene vorbereitet.
    Recruitment selbst übt keinen Zwang aus, bereitet jedoch die strukturellen Voraussetzungen dafür vor.

    Personalstärke
    3 feste Mitglieder
    Alle drei verfügen über:
  • Erweiterte Sicherheitsfreigaben
  • Psychologisches Fachwissen
  • Zugriff auf Intelligence Daten in begrenztem Umfang

  • Training & Assessment
    Die Abteilung Training & Assessment ist für die Ausbildung, Einarbeitung und formale Qualifizierung neu angeworbener Mitarbeiter zuständig. Nach außen hin agiert sie als Teil der offiziell kommunizierten Ausbildungs- und Forschungsstruktur des NID und ist organisatorisch im Bereich Weiterbildung, Krisenprävention und sicherheitsrelevante Schulungsprogramme
    zugeordnet.
    Offiziell vermittelt die Abteilung Kenntnisse in Ethik, Krisenmanagement, Konfliktanalyse, strategischer Kommunikation sowie spezialisierten Fachbereichen, die dem jeweiligen Einsatzfeld der Mitarbeitenden entsprechen. Training & Asssessment tritt dabei nicht als operative Einheit auf, sondern als institutionalisierte Ausbildungsstelle.

    Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise
    Faktisch ist Training & Assessment die erste kontrollierte Kontaktstelle zwischen neuen Mitarbeitenden und dem tatsächlichen Wirkungsbereich des NID.
    Die Abteilung übernimmt Kandidaten erst nach Abschluss der Rekrutierungsphase und ist
    zuständig für:
  • Die schrittweise Offenlegung innerer Strukturen
  • Die Bewertung der psychischen, moralischen und emotionalen Belastbarkeit
  • Die Überprüfung, ob eine Person langfristig tragfähig für die Arbeit im Institut ist
  • Hier erfolgt – sofern vorgesehen – auch die erste konfrontative Wissensvermittlung über das Übernatürliche. Diese Offenlegung ist als Prozess vorgesehen, der sich individuell an die geschulten Personen anpasst.
    Die Abteilung fungiert somit nicht nur als Ausbildungs-, sondern auch als zweite sicherheitsrelevante Filterinstanz. Personen, die den Anforderungen nicht standhalten, werden frühzeitig ausgesiebt oder in unkritische Tätigkeitsbereiche verschoben.
    Zudem übernimmt die Abteilung auch die praktische und physische Ausbildung für operative Einheiten.

    Regelmäßige Fitnesstests, Übungseinheiten und auch Gesundheitschecks werden von der Abteilung angeordnet oder ggf. durchgeführt. Dasselbe gilt für Truppenübungen im Bereich Tactical Reactions.

    Kontaktaufnahme & Transparenzgrad
    Die Abteilung agiert semi-offen.
  • Mitarbeitende wissen zu diesem Zeitpunkt, dass sie für das NID angestellt sind
  • Der tatsächliche Umfang der Aufgaben und Zuständigkeiten wird jedoch gestaffelt vermittelt
  • Wissen über das Übernatürliche wird ausschließlich dann offengelegt, wenn:
    o Die zukünftige Verwendung dies erfordert
    o Und die psychologische Eignung bestätigt wurde
  • Die Abteilung entscheidet nicht ausschließlich eigenständig, wer voll umfänglichen Zugang zu sensiblen Informationen erhält, sondern arbeitet auf Basis
  • Der Vorprüfung durch Recruitment
  • Fortlaufender Bewertung durch Intelligence
  • Und der finalen Freigabe durch das Direktorium

  • Zuständigkeiten & Überschneidungen
    Die Abteilung arbeitet eng zusammen mit:
  • Recruitment
    o Übergabe der Kandidaten inklusive Akten
    o Rückmeldung bei Abbruch oder Auffälligkeiten
  • Intelligence
    o Laufende Risiko- und Loyalitätsbewertung
    o Beobachtung von Reaktionen auf Wissensoffenlegung
  • Research & Resources
    o Vermittlung aktueller Forschungsstände
    o Schulungen zu Sicherheitsprotokollen, Schutzmaßnahmen und Risiken
  • Supernatural Relations
    o Einbindung übernatürlicher Dozenten oder externer Fachpersonen
    o Kulturelle und strukturelle Einordnung übernatürlicher Gesellschaften

  • Übernatürliche Inhalte & Dozenten
    Die Vermittlung von Wissen über übernatürliche Wesen erfolgt möglichst praxisnah. Wo es die Sicherheitslage erlaubt, werden Angehörige der jeweiligen Spezies als Dozenten oder beratende Fachpersonen hinzugezogen.
    Diese Kontakte
  • Erfolgen ausschließlich kontrolliert
  • Unterliegen strengen Sicherheitsauflagen
  • Begründen keine Gleichstellung mit Mitarbeitenden des NID
  • Übernatürliche Mitarbeitende oder externe Lehrkräfte erhalten nur Zugriff auf die Inhalte, die für ihre jeweilige Rolle erforderlich sind.

    Grenzen & Grauzonen
    Training & Assessment ist keine neutrale Bildungseinrichtung.
  • Die Ausbildung dient nicht nur der Wissensvermittlung, sondern auch der Bindung an das Institut.
  • Loyalität, institutionelles Vertrauen und Akzeptanz der internen Vorgehensweisen werden aktiv gefördert
  • Kritische Haltung gegenüber dem Grundsatz „Stabilät vor Wahrheit“ gelten als Ausschlusskriterium für weiterführende Tätigkeiten.

  • Personalstärke
    1 Abteilungsleiter (Mathilda Campbell)
    1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei)
    Ergänzt durch je ein entsandtes Mitglied aus:
  • Intelligence (frei)
  • Supernatural Relations (frei)
  • Research & Resources (frei)
  • Tactical Reactions (frei)
  • Diese Struktur stellt sicher, dass Ausbildung und Bewertung stets aus mehreren fachlichen Perspektiven erfolgen. Beide Abteilungsleiter werden in regelmäßigen Abständen durch die Abteilungsleiter der vernetzten Abteilungen geschult und müssen selbst regelmäßige Fitnesstests, Gesundheitsüberprüfungen absolvieren und ihre psychische und physische Belastbarkeit unter Beweis stellen.

    Intelligence
    Die Abteilung Intelligence fungiert nach außen hin als analytische Einheit des NID. Offiziell ist sie zuständig für die Sammlung, Auswertung und strategische Einordnung von Informationen, insbesondere im Kontext ungewöhnlicher Gewaltverbrechen, instabiler Lagen und komplexer Bedrohungsszenarien.
    Nach außen tritt Intelligence als klassische Analyse- und Auswertungseinheit auf, die statistische Auffälligkeiten identifiziert, Lagebilder erstellt und Entscheidungsvorlagen für andere staatliche Stellen vorbereitet. Ihre Existenz und Tätigkeit sind vollständig in die offizielle Fassade des NID integrierbar und wirken unauffällig.

    Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise
    Faktisch ist Intelligence das zentrale Beobachtungs-, Steuerungs- und Frühwarnsystem des NID.
    Die Abteilung:
  • Sammelt Informationen aus offenen, verdeckten und internen Quellen
  • Überwacht polizeiliche Kommunikationskanäle, Gerichtsmedizin, Krankenhäuser und Meldeketten
  • Identifiziert Muster, die auf übernatürliche Ursachen hindeuten
  • Bewertet Risiken für Maskerade, öffentliche Ordnung und die Stabilität des Instituts
  • Intelligence entscheidet, welche Vorfälle relevant werden und welche nicht. Nicht jeder übernatürliche Zwischenfall wird verfolgt – nur jene, die ein Eskalations- oder Offenlegungsrisiko bergen.
    Darüber hinaus erstellt Intelligence
  • Risikoprofile von Personen, Gruppen und Orten
  • Prognosen über potenzielle Eskalationen
  • Empfehlungen für weiteres Vorgehen
  • Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für Entscheidungen anderer Abteilungen, sind jedoch nicht bindend.

    Kontaktaufnahme & Transparenzgrad
    Die Abteilung agiert vollständig verdeckt.
  • Zielpersonen wissen in der Regel nicht, dass sie beobachtet werden.
  • Auch andere staatliche Stellen wissen nicht, dass ihre Informationen ausgewertet oder umgedeutet werden
  • Intelligence tritt niemals direkt an externe Akteure heran
  • Die Abteilung hat ausgebildete Undercover-Agenten, die an entsprechenden Plätzen positioniert werden
  • Diese durchlaufen eine entsprechende Ausbildung und haben feste Regeln
  • Offene Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich über
  • Recruitment
  • Supernatural Relations
  • Oder Tactical Reactions, wenn operative Gründe das erfordern
  • Selbst innerhalb des NID ist der vollständige Informationsstand der Abteilung nicht transparent. Informationen werden gezielt fragmentiert weitergegeben, um Abhängigkeiten zu vermeiden und die Gefahr von Datenlecks zu minimieren.

    Zuständigkeiten & Überschneidungen
    Intelligence arbeitet eng zusammen mit:
  • Recruitment
    o Meldung potenziell relevanter Personen
    o Bereitstellung von Hintergrundanalysen und Risikoprofilen
  • Training & Assessment
    o Fortlaufende Bewertung der psychischen Stabilität neuer Mitarbeiter
    o Beobachtung von Reaktionen auf Wissensoffenlegung
  • Concealment
    o Übergabe sensibler Fälle, bei denen Beweise, Zeugenaussagen oder Narrative angepasst werden müssen
  • Tactical Reactions
    o Lageeinschätzung und Zielbewertungen
    o Operative Priorisierung bei akuten Bedrohungen
  • Supernatural Relations
    o Bewertung übernatürlicher Netzwerke, Clan- und Covenstrukturen
    o Einschätzung von Loyalitäten und inneren Konflikten
  • Intelligence hat in Zusammenarbeit mit Tactical Reactions einen kleinen Kreis von verdeckten Ermittlern, die Feldarbeit durchführen.

    Umgang mit übernatürlichen Informationen
    Die Abteilung unterscheidet strikt zwischen
  • Kenntnis und
  • Verwertbarkeit
  • Nicht jede erkannte Wahrheit wird weitergegeben. Informationen werden bewertet nach:
  • Sind sie stabilisierend oder ist das Gegenteil der Fall?
  • Ist die Weitergabe notwendig oder gefährlich?
  • Ist sie langfristig kontrollierbar oder nicht?

  • Grenzen & Grauzonen
    Die Abteilung unterliegt keiner externen Kontrolle im klassischen Sinne. Rechenschaft schuldet Intelligence maximal dem Direktorium. Grundsätzlich gilt
  • Bewertungen sind interpretationsabhängig
  • Fehlannahmen bleiben oft unentdeckt, wenn sie funktional sind
  • Die Abteilung ist sich dieser Problematik bewusst und akzeptiert sie als Preis für ihr Handeln.

  • Personalstärke
    18 feste Mitglieder
    1 Abteilungsleiter (frei)
    1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei)
    3 Undercover-Mitarbeiter (3/3 frei)
    Mitarbeitende (13/13 frei)
    Alle verfügen über
  • Höchste Sicherheitsfreigaben
  • Zugriff auf nationale und internationale Informationskanäle
  • Umfassende Analyse- und Prognosekompetenz

  • Concealment
    Die Abteilung Concealment ist nach außen hin für Informationskontrolle, Schadensbegrenzung und strategische Kommunikation zuständig. Offiziell befasst sie sich mit der Bewertung und Einordnung sensibler Vorfälle, der Koordination behördenübergreifender Kommunikation sowie der Korrektur von Fehlinformationen im öffentlichen Raum.
    In dieser Funktion tritt Concealment als unauffällige Schnittstelle zwischen Analyse, Behördenkommunikation und Medienwahrnehmung auf. Die Abteilung ist so positioniert, dass ihr Handeln stets plausibel als Teil regulärer Krisenkommunikation oder administrativer Nachbereitung erklärbar bleibt.

    Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise
    Faktisch ist Concealment die aktive Maskierungsinstanz des NID.
    Die Abteilung
  • Entfernt oder manipuliert belastendes Bild-, Ton- und Datenmaterial
  • Sorgt für das Verschwinden oder die Umlenkung relevanter Beweisstücke
  • Diskreditiert oder neutralisiert Zeugenaussagen
  • Etabliert alternative Narrative, die übernatürliche Vorfälle erklärbar machen
  • Concealment arbeitet reaktiv und proaktiv.
    Nicht nur akute Vorfälle werden bearbeitet, sondern auch Situationen, bei denen absehbar ist, dass sie zu einem Maskeraden Bruch führen können.
    Dabei geilt
  • Nicht jede Wahrheit muss verschwinden
  • Aber jede Wahrheit muss kontrollierbar bleiben
  • Manchmal reicht es aus, wenn die Wahrheit nicht mehr glaubwürdig ist

  • Kontaktaufnahme & Transparenzgrad
    Concealment agiert verdeckt bis indirekt offen, abhängig vom Kontext.
  • Gegenüber der allgemeinen Bevölkerung bleibt die Abteilung vollständig unsichtbar
  • Gegenüber Polizei, Justiz, medizinischen Einrichtungen oder Behörden tritt sie über formale Stellvertreter, Umleitungen oder administrative Eingriffe auf
  • Direkte persönliche Kontaktaufnahmen sind selten und erfolgen nur, wenn andere Mittel nicht mehr aussreichen
  • Concealment ist für das anonyme Meldesystem verantwortlich, das von Polizei, Medizin und anderen Einrichtungen genutzt wird Personen, deren Aussagen oder Handlungen problematisch sind, erfahren nicht, dass Concealment involviert ist. Stattdessen werden:
  • Zweifel gesät
  • Glaubwürdigkeit untergraben
  • Äußere Umstände so verändert, dass Aussagen ihre Wirkung verlieren

  • Zuständigkeiten & Überschneidungen
    Concealment arbeitet eng zusammen mit:
  • Intelligence
    o Identifikation relevanter Vorfälle
    o Bewertung, welche Informationen gefährlich sind
  • Tactical Reactions
    o Nachbereitung von Einsätzen
    o Beseitigung von Spuren nach operativen Maßnahmen
  • Supernatural Relations
    o Abstimmung mit übernatürlichen Akteuren, wenn deren Kooperation zur Wahrung der Maskerade erforderlich ist
  • Research & Resources
    o Technische Mittel zur Datenmanipulation
    o Entwicklung neuer Werkzeuge zur Informationskontrolle
  • Concealment selbst führt keine Ermittlungen durch. Einsätze werden nur zur Nachbereitung durchgeführt. Zudem greift die Abteilung nur auf bestehende Informationen und Situationen zu.

    Mittel & Methoden
    Die Abteilung bedient sich eines breiten Spektrums an Maßnahmen, darunter:
  • Gezielte Datenlöschung und -veränderung
  • Manipulation digitaler Archive
  • Einflussnahme auf Gutachten und medizinische Berichte
  • Erzeugung konkurrierender Erklärungsmodelle
  • Langfristige Umlenkung öffentlicher Aufmerksamkeit
  • Offene Gewalt gehört nicht zum Standardrepertoire von Concealment und wird nur in enger
    Abstimmung mit anderen Abteilungen vorbereitet, sofern überhaupt nötig.

    Grenzen & Grauzonen
    Die Abteilung operiert bewusst jenseits ethischer Grundsätze.
  • Wahrheit gilt als potenziell gefährlich
  • Lüge gilt als legitimes Mittel, sofern sie stabilisierend wirkt
  • Moralische Bewertung spielt keine Rolle, solange es plausibel ist
  • Die Abteilung entscheidet nicht, was wahr ist, sondern was wie die Wahrheit aussehen soll und setzt dieses Vorhaben in die Tat um.
    Interne Kontrollmechanismen existieren nur in Form gegenseitiger Beobachtung durch Intelligence und das Direktorium. Eine externe Kontrolle ist nicht vorgesehen.

    Personalstärke
    10 feste Mitglieder
    1 Abteilungsleiter (frei)
    1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei)
    8 Mitarbeiter (8/8 frei)
    Alle verfügen über
  • Erweiterte Zugriffsrechte auf staatliche und nichtstaatliche Informationssysteme
  • Hohe operative Diskretion
  • Fundierte Kenntnisse in Kommunikation, Datenanalyse und psychologischer Einflussnahme

  • Research & Resources
    Die Abteilung Research & Resources ist die Forschungs- und Entwicklungsabteilung des NID.
    Nach außen hin entspricht sie dem ursprünglichen Gründungsauftrag des Instituts und ist offiziell zuständig für sicherheitsrelevante Forschung, Analyse ungewöhnlicher Gewaltphänomene sowie die Entwicklung präventiver und defensiver Maßnahmen.
    In der öffentlichen Darstellung befasst sich diese Abeilung mit:
  • Sicherheitsforschung
  • Krisenprävention
  • Forensischer Analyse
  • Strategischer Risikoabschätzung
  • Research & Resources tritt damit als legitimierte, staatlich eingebettete Forschungseinheit auf und bildet den wissenschaftlichen Kern der NID Fassade.

    Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise
    Faktisch ist Research & Resources die technologische und wissenschaftliche Grundlage sämtlicher operativer Handlungsfähigkeiten des NID.
    Die Abteilung
  • Erforscht übernatürliche Wesen, deren Biologie und Wirkmechanismen
  • Entwickelt Mittel zur Eindämmung, Neutralisierung oder Kontrolle
  • Stellt Ausrüstung, Schutzmaßnahmen und Spezialwerkzeuge bereit
  • Wertet Probenmaterial aus (Blut, Gewebe, DNA, Sekrete)
  • Dabei ist Research & Resources nicht primär erkenntnisorientiert, sondern anwendbarkeitsorientiert.
    Die Ergebnisse fließen direkt in
  • Tactical Reactions
  • Concealment
  • Training & Asssessment
  • Und strategische Entscheidungen des Direktoriums ein

  • Kontaktaufnahme & Transparenzgrad
    Die Abteilung agiert semi-offen.
  • Innerhalb der offiziellen Fassade ist die Abteilung sichtbar und erklärbar.
  • Die tatsächliche Tiefe der Forschung wird jedoch streng segmentiert
  • Mitarbeitende kennen nur den Teil, der für ihre Arbeit notwendig ist
  • Der Kontakt zu übernatürlichen Probanden erfolgt:
  • Offiziell auf Freiwilligenbasis
  • Unter medizinischer Überwachung
  • Mit vertraglicher Absicherung und finanzieller Entlohnung
  • Die Existenz unfreiwilliger Forschung wird weder nach außen noch intern offen kommuniziert.

    Zuständigkeiten & Überschneidungen
    Die Abteilung arbeitet eng zusammen mit
  • Intelligence
    o Priorisierung von Forschungsfeldern
    o Bewertung strategischer Relevanz
  • Training & Assessment
    o Schulung zu Schutzmaßnahmen und Risiken
    o Vermittlung aktueller Forschungsstände
  • Tactical Reactions
    o Entwicklung und Anpassung einsatzfähiger Mittel
    o Rückmeldung aus dem Feld
  • Supernatural Relations
    o Kontaktvermittlung zu freiwilligen Probanden
    o Aushandlung von Forschungskooperationen
  • Die Abteilung selbst führt keine Einsätze durch und tritt nicht operativ in Erscheinung.

    Forschung an übernatürlichen Wesen
    Die Abteilung unterscheidet zwischen kooperativer und nicht kooperativer Forschung.
    Kooperative Forschung
  • Erfolgt ausschließlich auf Freiwilligenbasis
  • Wird transparent kommuniziert
  • Ist vertraglich geregelt
  • Unterliegt formalen ethischen Richtlinien
  • Untersucht werden unter anderem
  • Biologische Besonderheiten
  • Belastungsgrenzen
  • Regenerative Fähigkeiten
  • Wechselwirkung mit Technik, Waffen oder Umwelteinflüssen
  • Menschenrechtsverletzungen gelten offiziell als ausgeschlossen.

    Schattenforschung
    Parallel existiert die nicht kooperative Forschung als inoffizielle Ebene. Diese wird als Schattenforschung bezeichnet. Sie betrifft
  • Übernatürliche Einzelgänger ohne soziale Bindung
  • Wesen, die als Gefahr eingestuft werden
  • Fälle, in denen kein vermisstenrelevantes Umfeld existiert
  • Diese Forschung
  • Überschreitet offiziell gesetzte ethische Grenzen
  • Wird nur von einem sehr kleinen Teil der Abteilung durchgeführt
  • Ist dem Direktorium nicht vollständig bekannt oder nur fragmentiert zugänglich
  • Ziel ist weniger die Forschung als die Erkenntnis zu folgenden Fragen:
  • Wie weit kann ein Wesen geschädigt werden?
  • Wo liegen irreversible Schwellen?
  • Welche Maßnahmen sind tödlich – und welche nicht?

  • Grenzen & Grauzonen
    Research & Resources bewegt sich in einem permanenten Spannungsfeld zwischen
  • Wissenschaftlicher Notwendigkeit
  • Politischer Tragfähigkeit
  • Moralischer Zumutbarkeit
  • Offiziell gelten strenge Richtlinien. Faktisch existieren bewusst geduldete Graubereiche, solange diese
  • Nicht öffentlich werden
  • Funktionale Ergebnisse liefern
  • Die Gesamtstabilität nicht gefährden

  • Personalstärke
    20 feste Mitglieder
    1 Abteilungsleiter (frei)
    1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei)
    3 Projektleiter (3/3 frei)
    15 Forschende (15/15 frei – davon 3/3 frei in der Schattenforschung)
    Alle verfügen über
  • Hohe fachliche Spezialisierung
  • Zugriff auf modernste Labortechnik
  • Gestaffelte Sicherheitsfreigaben

  • Forschungsstände
  • Vampire
    Das NID hat herausgefunden, dass ein Enzym den Organismus der Vampire am Laufen hält und, dass Vampire dieses nur über die Aufnahme von Blut generieren können. Ebenso bekannt ist, dass dieses Enzym stark auf Ultra Violette Strahlung reagiert und daher auch die Schwäche der Vampire gegen Sonnenlicht kommt.

    Vampirfreundliche Forschung
    Derzeit wird, noch ohne nennenswerte Ergebnisse, daran geforscht, ob dieses Enzym sich auch künstlich herstellen lässt. Ebenso wird untersucht, ob es Tierarten gibt, durch deren Blut das Enzym ebenso gut gebildet werden kann wie durch Menschen.

    Vampirfeindliche Forschung
    Es wird getestet, wie das Enzym gestört werden kann. Ebenso wird untersucht, ob auch künstliches UV-Licht sich im Kampf gegen einen Vampir einsetzen lässt und in welcher Intensität dies geschehen müsste, um einen Effekt zu haben und wie stark dieser ist. Ebenso wird an Waffen geforscht, mit denen Vampire vorübergehend ausgeschaltet werden können, ohne sie zwangsweise zu töten.

    Schattenforschung
    Unter der Hand und ohne die Kenntnis der Leiter des Institutes wird daran geforscht, wie sehr das Enzym zerstört werden kann, ehe der Vampir daran verstirbt und welche Stadien der Vampir zuvor durchläuft. Ebenso wird auch untersucht, welche Schritte notwendig sind, um zu einem Vampir zu werden und ob es dafür einen noch lebenden Erschaffer braucht oder ob dessen Blut genügt.

  • Gestaltwandler
    Die Existenz von Wandelwesen ist dem NID bekannt. Derzeit wird mittels Blut- und DNA-Proben von Freiwilligen geforscht, ob und welche genetische Komponente es gibt, die dafür sorgt, dass ein scheinbar gewöhnlicher Mensch dazu in der Lage ist, sich in ein Tier zu verwandeln. Bisherige Forschungen dieser Art laufen allerdings nur sehr langsam und bisher ohne konkrete Ergebnisse.

    Schattenforschung
    Es wird untersucht, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, einen Gestaltwandler in und aus seiner Form zu zwingen und welche Auswirkungen es hat, wenn die Wandlung für einen längeren Zeitraum nicht möglich ist.

  • Werwölfe
    Aktiv wird Blut, Speichel, aber auch Sperma der Werwölfe untersucht, um herauszufinden, ob das Gen, das für die Verwandlung verantwortlich ist, sich isolieren lässt. Auch an der Vererbung des Werwolfluches wird geforscht, obschon auch im NID hierbei erhebliche Zweifel darüber herrschen, ob diese Forschung überhaupt von Erfolg gekrönt sein kann.
    Vor allem die Selbstheilungskräfte der Werwölfe werden ebenfalls untersucht, bisher ist jedoch noch keine Möglichkeit gefunden worden, diese ohne den Werwolfluch auch auf ein anderes Wesen zu übertragen.
    Gleichzeitig wird natürlich ebenfalls an Materialien geforscht, mit denen ein Werwolf auch verwandelt eingefangen werden kann.

    Werwolfreundliche Forschung
    Freiwillige Probanden testen derzeit, ob bestimmte Psychofarmaka helfen können, die Auswirkungen der Seelenrisse einzudämmen. Ebenfalls werden private, entsprechend gesicherte Gebiete für die Verwandlung bei Vollmond durch das NID bereitgestellt.
    Nachtsichtkameras helfen dabei, das Verhalten der verwandelten Werwölfe in dieser Zeit zu erforschen.

    Schattenforschung
    Hier wird sehr aktiv durch Experimente daran geforscht, wie schnell nach der Verwandlung die Selbstheilungskräfte einsetzen und wie und ob diese sich bei einem Werwolf wieder aushebeln lassen.

  • Hexen
    An ihnen wird nicht geforscht. Es ging auch keine Anfrage an die Hexenzirkel heraus, ob jemand von ihnen sich hierzu freiwillig zur Verfügung stellen würde. Dem NID ist durchaus bewusst, wie deutlich die Hexenverfolgungen den Hexen noch im Gedächtnis sind und berücksichtigt dies. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass der partnerschaftliche Kontakt zu den Zirkeln durch das NID sehr wohl gewünscht ist.
    Forschungen an Hexen werden daher bereits durch die Führungsebene des NIDs rigoros unterbunden.

  • Tactical Reactions
    Die Abteilung Tactical Reactions ist nach außen hin als operative Eingreifeinheit des NID verortet. Offiziell ist sie zuständig für die Bewältigung akuter Gefahrenlagen, die Unterstützung anderer staatlicher Stellen in außergewöhnlichen Situationen sowie den Schutz von Personal, Infrastruktur und sensiblen Einrichtungen.
    In dieser Funktion tritt die Abteilung als spezialisierter Außendienst auf, der dann eingesetzt wird, wenn reguläre Kräfte nicht ausreichend vorbereitet oder überfordert sind. Die Abteilung ist so positioniert, dass ihre Einsätze jederzeit als notwendige sicherheitspolitische Maßnahme erklärbar bleiben.

    Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise
    Faktisch ist die Abteilung die durchsetzende Instanz des NID.
    Tactical Reactions
  • Übernimmt Einsätze mit unmittelbarem Eskalations- oder Gefährdungspotenzial
  • Agiert an der Schnittstelle zwischen Prävention, Eindämmung und Eliminierung
  • Setzt operative Entscheidungen anderer Abteilungen praktisch um
  • Tactical Reactions handelt niemals autonom. Einsätze erfolgen ausschließlich
  • Auf Grundlage von Intelligence-Einschätzungen
  • In Abstimmung mit Concealment
  • Mit Rückendeckung durch das Direktorium
  • Je nach Lagebild umfasst der Auftrag
  • Sicherung
  • Evakuierung
  • Festsetzung
  • Neutralisierung
  • Oder gezielte Unterstützung übernatürlicher Wesen in Ausnahmesituationen

  • Kontaktaufnahme & Transparenzgrad
    Die Abteilung agiert situativ offen.
  • Gegenüber regulären Einsatzkräften tritt die Einheit unter wechselnden Tarnbezeichnungen auf
  • Gegenüber der Zivilbevölkerung bleibt ihre Zugehörigkeit zum NID verborgen
  • Zielpersonen wissen in der Regel erst dann von der Existenz der Einheit, wenn der Einsatz bereits läuft
  • Direkte Kommunikation erfolgt
  • Nur im Rahmen des Einsatzes
  • Zweckgebunden
  • Ohne Offenlegung institutioneller Hintergründe

  • Zuständigkeiten & Überschneidungen
    Tactical Reactions arbeitet eng zusammen mit
  • Intelligence
    o Zieldefinition
    o Lageeinschätzung
    o Operative Priorisierung
  • Research & Resources
    o Bereitstellung spezieller Ausrüstung
    o Taktische Beratung zu biologischen Besonderheiten
  • Concealment
    o Nachbereitung von Einsätzen
    o Beseitigung von Spuren und Narrativsteuerung
  • Recruitment
    o Einschätzung potenzieller Risiken oder Assets unter Zielpersonen
    o Absicherung sensibler Personalfragen
  • Supernatural Relations
    o Vermittlung bei Einsätzen mit kooperationsbereiten Akteuren
    o Deeskalation und Nachsorge
  • Tactical Reactions führt keine strategische Planung durch und trifft keine politischen Entscheidungen.

    Umgang mit übernatürlichen Akteuren
    Die Abteilung unterscheidet strikt zwischen Gefahr und Existenz.
    Nicht jedes übernatürliche Wesen stellt eine Bedrohung dar. Einsätze zielen daher primär auf:
  • Akute Gefahrabwehr
  • Maskeraden Schutz
  • Verhinderung von Eskalation
    Tödliche Gewalt gilt als Ultima Ratio, wird jedoch nicht ausgeschlossen wenn
  • Andere Maßnahmen versagen
  • Die Lage außer Kontrolle gerät
  • Oder die Sicherheit unbeteiligter nicht mehr gewährleistet werden kann

  • Grenzen & Grauzonen
    Die Abteilung operiert in rechtlich hochgradig instabilen Räumen. Zuständigkeiten werden daher situativ ausgelegt und die Einheit verlässt sich auf nachträgliche Legitimation durch Concealment.
    Fehler, Kollateralschäden oder Fehleinschätzungen werden intern aufgearbeitet, jedoch selten vollständig dokumentiert.

    Personalstärke
    30 feste Mitglieder
    1 Abteilungsleiter (frei)
    1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei)
    Je 2 Teamleiter (8/8 frei)
    Je 4 Teams (20/20 frei)
    Alle verfügen über
  • Taktische Spezialausbildung
  • Erfahrung im Umgang mit natürlichen und übernatürlichen Bedrohungen
  • Erweiterte Waffenkenntnis
  • Militärische Grundausbildung und spezialisierte Weiterbildungen
  • Zugriff auf speziell entwickelte Ausrüstung

  • Supernatural Relations
    Die Abteilung Supernatural Relations ist nach außen hin als beratende und koordinierende Stelle für besondere gesellschaftliche und sicherheitsrelevante Schnittstellen verortet. Offiziell befasst sie sich mit der Zusammenarbeit mit externen Akteuren, der Betreuung wissender Personen sowie der internationalen Vernetzung in sicherheitsrelevanten Kontexten.
    In dieser Funktion tritt Supernatural Relations als diplomatische, vermittelnde Einheit auf, deren Aufgabe es ist, stabile Arbeitsbeziehungen dort aufzubauen, wo klassische staatliche Strukturen an ihre Grenzen stoßen.

    Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise
    Faktisch ist Supernatural Relations die kommunikative Brücke zwischen dem NID und der übernatürlichen Gesellschaft.
    Die Abteilung:
  • pflegt Kontakte zu Clans, Coven, Rudeln und Einzelakteuren,
  • vermittelt zwischen Interessen des NID und übernatürlichen Gemeinschaften,
  • betreut wissende Menschen und übernatürliche Einzelpersonen,
  • agiert als erste Anlaufstelle für Kooperation statt Eskalation.
  • Supernatural Relations arbeitet nicht wertneutral, sondern klar zielorientiert:
  • Maskeradenwahrung
  • Konfliktvermeidung
  • langfristige Stabilisierung

  • Kontaktaufnahme & Transparenzgrad
    Supernatural Relations agiert semi-offen.
    Übernatürliche Akteure wissen in der Regel, dass sie mit einer staatlich angebundenen Organisation interagieren. Damit bleibt der tatsächliche Umfang der Macht, Ressourcen und Eingriffsmöglichkeiten des NID bewusst unbekannt. Die Abteilung tritt in klar definierten Rollen auf: Vermittler, Dienstleister, Ansprechpartner. Gegenüber der unwissenden Öffentlichkeit bleibt Supernatural Relations vollständig unsichtbar.

    Zuständigkeiten & Überschneidungen
    Supernatural Relations arbeitet eng zusammen mit:
  • Intelligence
    o Bewertung übernatürlicher Netzwerke
    o Einschätzung interner Machtstrukturen
  • Recruitment
    o Kontaktaufnahme mit potenziellen übernatürlichen Mitarbeitenden
    o Einschätzung von Loyalitätskonflikten
  • Training & Assessment
    o Organisation externer Dozenten
    o kulturelle Einordnung übernatürlicher Gesellschaften
  • Research & Resources
    o Vermittlung freiwilliger Probanden
    o Aushandlung von Forschungskooperationen
  • Tactical Reactions
    o Deeskalation vor Einsätzen
    o Nachsorge und Stabilisierung nach operativen Maßnahmen
  • Supernatural Relations führt keine Einsätze durch und trifft keine Zwangsmaßnahmen.

    Dienstleistungen & Einfluss
    Die Abteilung bietet – offen oder verdeckt – eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter:
  • Organisation und Ausstellung gefälschter Ausweisdokumente
  • Bereitstellung logistischer Unterstützung
  • Vermittlung sicherer Unterkünfte oder Fluchtwege
  • Koordination internationaler Kontakte.
  • Sie dienen:
  • der Kontrolle von Bewegungen
  • der Bindung an das NID
  • der Informationsgewinnung

  • Grenzen & Grauzonen
    Supernatural Relations bewegt sich in einem hochsensiblen Spannungsfeld, da Kooperation keine Kontrolle ersetzt und Dialog nur selten eine Durchsetzungsmacht zur Folge hat. Die Abteilung weiß, dass sie jederzeit durch Tactical Reactions ersetzt werden kann, wenn Verhandlungen scheitern. Gleichzeitig ist sie für das NID unverzichtbar, da reine Repression langfristig nicht stabilisierend wirkt.

    Personalstärke
    8 feste Mitglieder
    1 Abteilungsleiter (frei)
    1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei)
    6 Mitarbeitende (6/6 frei)
    Alle verfügen über:
  • hohe soziale und kulturelle Kompetenz
  • Erfahrung im Umgang mit übernatürlichen Akteuren
  • gestaffelte Sicherheitsfreigaben.
  • Ergänzungen und Orte

    Informationen
    Kategorie: Irlands verborgenes Antlitz

    LageDas NID befindet sich am Rande des Großraumes Dublin. Das Gebäude liegt nahe der wichtigsten Verkehrsachsen und der militärischen Infrastruktur. Das NID liegt nahe Curragh Camp, dem Herzen der Irish Defence Forces, knappe 50 Kilometer südwestlich von Dublin.
    Dort wurde für das National Institute for Defence ein entsprechendes Areal bereitgestellt und durch die Nähe zur M7 besteht eine direkte Verbindung nach Dublin hinein. Auch mit der Bahnlinie Dublin-Cork ist das NID damit hervorragend erreichbar.

    Äußeres ErscheinungsbildDer sachliche Zweckbau aus Beton, Glas und Stahl ist bei weitem kein architektonisches Wunderwerk. Hohe und große Fensterflächen sorgen in den oberirdischen Gebäudeteilen für natürliches Licht. Insgesamt wurde bei der Konstruktion des Bauwerkes allerdings sichtbar mehr auf Funktionalität geachtet denn auf Effekthascherei.
    Man könnte sagen, das Gebäude des NIDs ist äußerlich bemerkenswert unbemerkenswert. Ein ganz gewöhnliches Institutsgebäude, eben, mit 6 oberirdischen Stockwerken, Konferenzräumen, eigener Kantine und Büros.

    SicherheitssystemeIm NID wird mit mehreren Sicherheitssystemen gearbeitet. Bewaffnetes Sicherheitspersonal wird man auch beim Empfang wahrnehmen können, wenn man weiß, worauf man zu achten hat. Die Sicherheitsbeamten sind gewohnt unauffällig, die Bewaffnung ist nicht offensichtlich. Aber sie ist vorhanden und ein geübtes Auge sieht, dass die unscheinbaren Damen und Herren Waffen unter den Anzugjacken tragen.
    Sie gibt es in jedem Stockwerk des Gebäudes, auch wenn sie zahlenmäßig nicht gleichmäßig aufgeteilt sind.
    Die sicherheitskritischen Bereiche sind durch Schleusensysteme vom öffentlichen Bereich getrennt. Insbesondere die öffentlichen Bereiche, sowie die Korridore der einzelnen Abteilungen und die Kantine sind zudem videoüberwacht.
    Für andere Bereiche wird die Zugangsberechtigung über Isgus-Karten geregelt. Zusätzlich werden Zugangscodes genutzt, um Bereiche mit spezifischeren Zugangsberechtigungen noch weiter abzutrennen.
    Jene Bereiche, die das höchste Maß an Geheimhaltung erfordern und für die nur wenige Zugangsberechtigungen vergeben werden, arbeiten außerdem mit Retinascannern.

    SicherheitsstufenEs gibt 4 verschiedene Sicherheitsstufen im NID.
  • Stufe 0 = keine kritischen Anforderungen
  • Sie betrifft die öffentlichen Bereiche, wie etwa die Kantine, den Empfangsbereich und die Konferenzräume im Erdgeschoss.

  • Stufe 1 = geringe kritische Anforderungen
  • Auch die Ermittlungsarbeit hinsichtlich der von Menschen begangenen, terrorbezogenen Verbrechen darf nicht ungefiltert nach außen dringen und bedarf einer Sicherheitsstufe. Jene Mitarbeiter des NIDs, die sich diesen Aspekten widmen, sind mit Sicherheitsstufe 1 ausgestattet.

  • Stufe 2 = mittlere kritische Anforderungen
  • Diese Stufe der Sicherheitsfreigabe hat jeder, der mit übernatürlichen Wesen arbeitet. Areale des NIDs, in denen sich Dokumentation hierüber findet, sind für niemanden unter Sicherheitsstufe 2 zugänglich.

  • Stufe 3 = hohe kritische Anforderungen
  • Sie betrifft vor allem alle Abteilungen, die sich mit kämpferischen Auseinandersetzungen mit oder zwischen Anderswesen befassen, aber auch Intelligence und Concealment.

  • Stufe 4 = Black-Level
  • Offiziell existiert Stufe 4 gar nicht. Inoffiziell ist sie die höchste Sicherheitsstufe. Außer dem Direktorium ist lediglich die Forschungsabteilung mit ihr ausgestattet. Über diese wird auch entschieden, welche Informationen diese Sicherheitsstufe verlassen.
    Sondergenehmigungen werden in Ausnahmefällen vergeben.

    Aufbau und Ebenen
    Insgesamt besteht das NID aus 6 oberirdischen Stockwerken und 3 Untergeschossen, sowie einer unterirdischen Garage.

  • 6. Stock = Sicherheitsstufe 2, Isgus-Karte
  • Hier befinden sich die Serverräume und die Überwachungstechnik.

  • 5. Stock = aufgeteilt in Sicherheitsstufe 1 und Sicherheitsstufe 3
  • Hier hat das Sicherheitsteam seinen Sitz, die Hälfte des Stockwerkes wird allerdings von Intelligence und Concealment genutzt. Diese Hälfte unterliegt der Sicherheitsstufe 3

  • 4. Stock = Aufgeteilt in Sicherheitsstufe 3 und Sicherheitsstufe 4 für vollen Zugang, andere Sicherheitsstufen mit Beschränkungen
  • Im 4ten Stock befinden sich die Büros und Konferenzräume, die das Direktorium nutzt. Das Direktorium ist über einen gesonderten Aufzug erreichbar. Ebenfalls in diesem Stockwertk ist Recruitment anzutreffen.

  • 3. Stock = Sicherheitsstufe 3
  • Der dritte Stock mit seinen Büros und Konferenzräumen gehört Supernatural Relations. In den Konferenzräumen hier finden auch die Fortbildungen für die übrigen Abteilungen statt.

  • 2. Stock = Sicherheitsstufe 3
  • Dieses Stockwerk teilen sich Tactical Reaction und Traning & Assessment. Auch eine kleine Krankenstation ist hier zu finden.

  • 1. Stock = Sicherheitsstufe 1
  • Hier werden weiterhin Terrorismus und in Verbindung mit Terrorismus begangene Verbrechen untersucht und ausgewertet.

  • Erdgeschoss = Sicherheitsstufe 0
  • Im Erdgeschoss befinden sich die unkritischen Punkte. Neben dem Empfang gibt es hier natürlich auch die Schleusen, hin zu den Aufzügen, aber eben auch die auch möglichen Besuchern zur Verfügung stehende Kantine.

    Zutritt zu den Untergeschossen ist ausschließlich über den gesonderten Aufzug möglich, über den auch die Konferenzräume des Direktorats erreichbar sind.

  • Untergeschoss 1. Etage = Sicherheitsstufe 3
  • Hier befinden sich Trainingsräume für Tactical Reactions, das Waffenlager und die Tiefgarage für den Fuhrpark. Die gesamte Etage ist stark gesichert. Eine Schleuse sichert Ein- und Ausgang und jedes Kommen- und Gehen wird aufgezeichnet.
    Das Waffenlager ist stark gesichert und nur mit Isgus-Karte und entsprechendem Zugangscode betretbar. Neben den konventionellen Waffen finden sich hier auch solche, die speziell angefertigte Waffen, die beispielsweise Silber schießen oder übernatürliche Wesen – je nach Spezies - notfalls betäuben können.

    Der Fuhrpark des NIDs besteht aus unmarkierten Fahrzeugen, einigen gepanzerten SUVs und Spezialfahrzeugen. Unter diesen befinden sich neben einem typischen Überwachungswagen auch ein Wagen, der von jeder beliebigen Nachrichtensendung stammen könnte.
    Die Tore der Tiefgarage öffnen sich ausschließlich mit der Nutzung der passenden Sicherheitscodes, ebenso wie das Waffenlager nur mit Eingabe dieser betreten werden kann.

  • Untergeschoss 2. Etage = Sicherheitsstufe 4
  • Das zweite Untergeschoss ist das Reich von Research & Resources. Hier befinden sich Laborräume und Büros für die Mitglieder dieser Abteilung, sowie einige Untersuchungszimmer, die sich von außen beobachten lassen.

  • Untergeschoss 3. Etage = Sicherheitsstufe 4
  • Hier finden sich Arrestzellen, eine eigene Leichenhalle, sowie Lagerräume für die Forschungsabteilung.

    Satzung des NID

    Informationen
    Kategorie: Irlands verborgenes Antlitz

    Abschnitt I – Auftrag, Legitimation und Grundprinzipien
    §1 Auftrag des Instituts
    (1) Das NID dient dem Schutz der unwissenden Bevölkerung sowie dem Erhalt der gesellschaftlichen, politischen und strukturellen Stabilität der Republik Irland.
    (2) Dieser Auftrag umfasst ausdrücklich den Schutz vor:

  • Übernatürlichen Gefahren
  • Der Offenlegung der Existenz des Übernatürlichen
  • Eskalierenden Konflikten zwischen menschlichen und übernatürlichen Akteuren.
  • (3) Das NID versteht sich nicht als Strafverfolgungsbehörde, sondern als präventiv und intervenierend tätige Organisation mit eigenem Handlungsauftrag.

    §2 Begriff der Stabilität
    (1) Stabilität im Sinne dieser Satzung bezeichnet den Zustand, in dem:
  • Keine Massenpanik entsteht
  • Staatliche Strukturen handlungsfähig bleiben
  • Die Existenz des Übernatürlichen der Allgemeinheit verborgen bleibt
  • (2) Stabilität ist höher zu bewerten als:
  • Vollständige Transparenz
  • Individuelle Wahrheit
  • Das Recht der Öffentlichkeit auf Kenntnis
  • (3) Maßnahmen, die der Wahrung der Stabilität dienen, gelten grundsätzlich als gerechtfertigt, solange sie geeignet und erforderlich sind und ausdrücklich nicht gegen Abschnitt IV verstoßen.

    §3 Verhältnis zur Wahrheit
    (1) Wahrheit ist kein Selbstzweck, sondern ein operatives Mittel.
    (2) Das NID ist berechtigt, Informationen:
  • Zurückzuhalten
  • Zu verzerren
  • Zu ersetzen oder
  • Kontrolliert falsch darzustellen, sofern dies der Wahrung der Stabilität dient.
  • (3) Die vollständige Kenntnis der Wahrheit ist auf jene Mitarbeiter zu beschränken, deren Aufgaben diese zwingend erfordern.
    (4) Externe Mitarbeiter haben grundsätzliche eine andere Sicherheitsstufe und werden nach Bedarf informiert.
    (5) Externe Stellen haben zudem keinen Anspruch auf vollständige oder unverfälschte Informationen über Tätigkeiten des NID.

    §4 Stellung innerhalb staatlicher Strukturen
    (1) Nach außen hin ist das NID dem Department of Defence unterstellt.
    (2) Operative Entscheidungen unterliegen ausschließlich der internen Bewertung durch das Direktorium.
    (3) Weisungen externer staatlicher Stellen sind nur dann bindend, wenn sie:
  • Den Zielen des NID nicht widersprechen und
  • Die Wahrung der Stabilität nicht gefährden
  • (4) Das Direktorium ist befugt, externe Anordnungen zu ignorieren, umzudeuten oder zu unterlaufen, sofern dies als notwendig erachtet wird.

    §5 Eigenständige Legitimation
    (1) Die Legitimation des NID ergibt sich aus der Notwendigkeit seines Bestehens.
    (2) Eine umfassende externe Kontrolle ist aufgrund des Aufgabenfeldes des NID nicht möglich, ohne den
    Auftrag selbst zu gefährden.
    (3) Das NID erkennt an, dass sein Handeln außerhalb klassischer demokratischer Kontrollmechanismen
    erfolgt, betrachtet diesen Umstand jedoch als unvermeidlich.

    §6 Verhältnis zu übernatürlichen Gesellschaften
    (1) Übernatürliche Gesellschaften werden als eigenständige soziale und politische Akteure anerkannt.
    (2) Das NID strebt keine Kontrolle, Unterwerfung oder Auslöschung übernatürlicher Strukturen an.
    (3) Ein Eingreifen erfolgt ausschließlich dann, wenn:
  • Die Stabilität gefährdet ist
  • Eine Eskalation droht, die nicht intern gelöst werden kann.
  • (4) Bestehende Autoritäten übernatürlicher Gesellschaften sind, sofern erreichbar, vorrangig einzubinden.

    §7 Ultima-Ratio-Prinzip
    (1) Stehen mehrere Schutzgüter in unauflösbarem Konflikt, ist der Schutz der Gesamtheit höher zu gewichten als der Schutz des Einzelnen
    (2) Entscheidungen nach diesem Prinzip sind endgültig und nicht revidierbar
    (3) Entscheidungen nach diesem Prinzip dürfen dennoch nicht Abschnitt IV widersprechen.

    Abschnitt II – Aufbau, Hierarchie und Zuständigkeiten
    §1 Grundstruktur des Instituts
    (1) Das NID ist hierarchisch organisiert.
    (2) Entscheidungsgewalt ist nicht gleichmäßig verteilt, sondern verfolgt klar definierten Zuständigkeitsbereichen.
    (3) Die Organisationsstruktur dient der Effizienz, Geheimhaltung und klaren Verantwortlichkeit.

    §2 Das Direktorium
    (1) Das Direktorium ist das oberste Entscheidungsorgan des NID.
    (2) Es besteht grundsätzlich aus drei Mitgliedern.
    (3) Das Direktorium
  • Legt die strategische Ausrichtung des NID fest
  • Genehmigt operative Grundlinien
  • Entscheidet über außergewöhnliche Maßnahmen
  • Trägt die Gesamtverantwortung für das Handeln des Instituts
  • (4) Entscheidungen des Direktoriums sind bindend und nicht anfechtbar.
    (5) Das Direktorium ist keiner internen Kontrollinstanz unterstellt.

    §3 Abteilungsleitungen
    (1) Jede Abteilung des NID wird von einer Abteilungsleitung geführt.
    (2) Jede Abteilungsleitung hat eine Stellvertretung.
    (3) Die Abteilungsleitung ist dem Direktorium unmittelbar weisungsgebunden.
    (4) Abteilungsleitungen sind verantwortlich für
  • Operative Umsetzung der Direktiven
  • Personalführung innerhalb der Abteilungen
  • Einhaltung der Satzung
  • (5) Abteilungsleitungen besitzen Entscheidungsgewalt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, soweit diese nicht den Direktiven des Direktoriums widerspricht.

    §4 Stellvertretungen
    (1) Jede Abteilung verfügt über eine stellvertretende Leitung.
    (2) Die Stellvertretung übernimmt
  • Die Aufgaben der Abteilungsleitung bei deren Abwesenheit
  • Ausdrücklich delegierte Aufgabenbereiche
  • (3) Stellvertretungen besitzen keine eigenständige strategische Entscheidungsgewalt.

    §5 Abteilungen und Zuständigkeiten
    (1) Das NID gliedert sich in folgende Abteilungen
  • Recruitment
  • Training & Assessment
  • Intelligence
  • Concealment
  • Research & Ressources
  • Tactical Reaction
  • Supernatural Relations
  • (2) Die Zuständigkeiten der Abteilungen ergeben sich aus ihrer funktionalen Aufgabe und werden durch interne Richtlinien konkretisiert.
    (3) Überschneidungen der Aufgabenbereiche sind zulässig und ausdrücklich vorgesehen.

    §6 Zusammenarbeit der Abteilungen
    (1) Abteilungen arbeiten grundsätzlich vernetzt.
    (2) Einzelabteilungen handeln nicht isoliert, sofern der Einsatz dies nicht zwingend erfordert.
    (3) Die fallführende Abteilung ist für
  • Koordination
  • Dokumentation
  • Nachbereitung
  • Verantwortlich.
    (4) Das Direktorium kann jederzeit eine fallführende Zuständigkeit neu zuweisen.

    §7 Operative Weisungsketten
    (1) Weisungen erfolgen grundsätzlich entlang der festgelegten Hierarchie.
    (2) Im operativen Einsatz gilt die Einsatzhierarchie unabhängig von formaler Position.
    (3) Fachliche Autorität ersetzt keine Weisungsbefugnis.
    (4) Eigenmächtiges Handeln außerhalb der Weisungskette ist unzulässig.

    §8 Sicherheitsfreigaben und Wissenstrennung
    (1) Informationen innerhalb des NID unterliegen dem Prinzip der Wissensminimierung.
    (2) Mitarbeitende erhalten ausschließlich Zugang zu Informationen, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind.
    (3) Sicherheitsfreigaben werden
  • Abteilungsbezogen
  • Personenbezogen
  • Fallbezogen
  • Erteilt und können jederzeit verändert oder entzogen werden.

    §9 Interne Loyalität
    (1) Die Loyalität der Mitarbeitenden gilt dem Institut und dessen Auftrag.
    (2) Persönliche Moralvorstellungen dürfen operative Entscheidungen nicht beeinträchtigen.
    (3) Wer sich nicht mit den Grundsätzen des NID vereinbaren kann, gilt als ungeeignet für eine operative
    Tätigkeit.

    Abschnitt III – Meldeketten, Disziplin und Sanktionen
    §1 Meldepflicht
    (1) Jede Beobachtung, jeder Vorfall und jede Abweichung vom erwartbaren Verlauf ist meldepflichtig.
    (2) Die Meldepflicht ist abhängig davon, ob:
  • Ein Schaden eingetreten ist
  • Ein Einsatz erfolgreich abgeschlossen wurde
  • Die eigene Beteiligung belastend ist
  • (3) Unterlassene Meldung gilt als schwerwiegender Verstoß.

    §2 Meldeketten
    (1) Meldungen erfolgen entlang der festgelegten Hierarchie.
    (2) Die reguläre Meldekette lautet:
  • Operatives Personal > Teamleitung
  • Teamleitung > Abteilungsleitung
  • Abteilungsleitung > Direktorium
  • (3) Direkte Meldungen an das Direktorium sind nur zulässig:
  • Bei unmittelbarer Gefahr für die Stabilität
  • Bei Verdacht auf interne Pflichtverletzungen
  • (4) Eigenmächtige Umgehung der Meldekette ist unzulässig.

    §3 Dokumentationspflicht
    (1) Jeder Einsatz ist vollständig zu dokumentieren.
    (2) Dokumentationen müssen enthalten:
  • Zeit, Ort und beteiligte Personen
  • Einschätzung der Lage
  • Getroffene Maßnahmen
  • Abweichung von Standardprotokollen
  • (3) Nachträgliche Änderungen an Einsatzberichten sind untersagt.
    (4) Unvollständige oder geschönte Berichte gelten als Täuschungsversuch.

    §4 Umgang mit Fehlern
    (1) Fehler werden nicht sanktioniert, sofern sie:
  • Gemeldet
  • Nachvollziehbar
  • Nicht vorsätzlich begangen wurden
  • (2) Vertuschung, Relativierung oder Schuldverlagerung gelten als schwerer als der ursprüngliche Fehler.
    (3) Wiederholte Fehler deuten auf mangelnde Einsatzfähigkeit hin.

    §5 Disziplinarische Maßnahmen
    (1) Bei Pflichtverletzungen können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
  • Formelle Verwarnung
  • Versetzung innerhalb des Instituts
  • Entzug operativer Befugnisse
  • Entzug von Sicherheitsfreigaben
  • Dauerhafte Entfernung aus dem operativen Dienst
  • (2) Die Wahl der Maßnahme obliegt der zuständigen Abteilungsleitung oder dem Direktorium.
    (3) Ein Anspruch auf Anhörung besteht nicht.

    §6 Schwere Pflichtverletzungen
    (1) Als schwere Pflichtverletzung gilt insbesondere:
  • Eigenmächtiges Handeln
  • Verletzung der Geheimhaltung
  • Gewaltanwendung entgegen der Satzung
  • Manipulation von Berichten
  • Illoyales Verhalten gegenüber dem Institut
  • (2) Schwere Pflichtverletzungen können zur sofortigen Entfernung aus dem Dienst führen.

    §7 Geheimhaltung
    (1) Alle Mitarbeitenden unterliegen einer umfassenden Geheimhaltungspflicht.
    (2) Diese gilt zeitlich unbegrenzt und auch nach dem Ausscheiden aus dem Institut.
    (3) Die Weitergabe interner Informationen an unbefugte Dritte gilt als existenzielle Bedrohung für das NID.

    §8 Ausscheiden aus dem Institut
    (1) Ein freiwilliges Ausscheiden ist nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich.
    (2) Das Direktorium entscheidet über Art und Umfang der Entbindung.
    (3) Ehemalige Mitarbeitende unterliegend weiterhin der Geheimhaltung.
    (4) Verstöße werden verfolgt und unterbunden.

    §9 Maßnahmen bei Gefährdung der Stabilität
    (1) Wird eine Person – intern oder extern – als Gefahr für die Stabilität eingestuft, können Maßnahmen zur
    Neutralisierung ergriffen werden.
    (2) Diese umfassen unter anderem und nicht zuletzt:
  • Vollständige Diskreditierung
  • Einschränkung der Handlungsfähigkeit
  • Dauerhafte Überwachung
  • (3) Die Wahl der Maßnahme richtet sich nach dem Grad der Gefährdung.

    Abschnitt IV – Umgang mit übernatürlichen Spezies
    §1 Allgemeiner Grundsatz
    (1) Das NID handelt zum Zwecke der Wahrung der Stabilität, der Geheimhaltung der Existenz des Übernatürlichen sowie des Schutzes der unwissenden Bevölkerung.
    (2) Der Umgang mit übernatürlichen Spezies erfolgt differenziert, verhältnismäßig und speziesgebunden.
    (3) Tödliche Gewalt ist kein Standardinstrument, sondern ausschließlich letztes Mittel.
    (4) Meldeketten sind immer einzuhalten.

    §2 Vampire
    (1) Vampire gelten als potenziell hochgefährliche Akteure aufgrund:
  • Überlegener physischer Fähigkeiten
  • Regenerativer Eigenschaften
  • Manipulativer geistiger Einflussnahme
  • (2) Einsätze gegen Vampire unterliegen der Doktrin Isolation – Schwächung – Fixierung.
    (3) Ziel ist die vorübergehende Ausschaltung oder Kontrolle des Zieles, nicht unbedingt dessen Vernichtung.
    (4) Der Einsatz von
  • UV Strahlung
  • Silberhaltigen Materialien
  • Regenerationshemmender Fesseln (Abgabe von minimaler UV-Strahlung)
  • Gilt als zulässig.
    (5) Eine nachhaltige Ausschaltung (Enthauptung, Verbrennung) ist nur zulässig bei
  • Akuter Gefahr für das eigene oder das Leben anderer Personen
  • Nicht anders abwendbare Eskalationen
  • Dokumentierter Einsatzfreigabe
  • (6) Jede Tötung eines Vampirs ist nachträglich melde- und begründungspflichtig.

    §3 Gestaltwandler
    (1) Gestaltwandler gelten nicht als primär kämpferische Spezies.
    (2) Sie sind grundsätzlich als schutzbedürftige Akteure mit erhöhter Eskalationsgefahr einzustufen.
    (3) Einsätze erfolgen nach der Doktrin Eindämmung – Erschöpfung – Sicherung.
    (4) Ziel ist die Deeskalation und Sicherung nach Rückverwandlung.
    (5) Tödliche Gewalt ist organisatorisch unerwünscht und nur zulässig bei
  • Unmittelbarer Lebensgefahr
  • Vollständigem Kontrollverlust des Ziels
  • Fehlen alternativer Maßnahmen
  • (6) Nach Rückverwandlung befindliche Gestaltwandler unterliegen einem besonderen Schutz. Vernehmung oder gar Transport dürfen nur erfolgen, sofern der Gestaltwandler sich nicht im regenerativen Schlaf befindet.

    §4 Werwölfe
    (1) Werwölfe gelten als höchste physische Gefahrenstufe im operativen Einsatz.
    (2) Insbesondere während der Vollmondphase ist von direkter Konfrontation abzusehen, sofern möglich.
    (3) Einsätzte erfolgen nach der Doktrin Vermeidung – Kontrolle – Ausschaltung.
    (4) Distanzkampf ist zwingend vorgeschrieben; Nahkampf ist untersagt
    (5) Tödliche Gewalt ist zulässig, wenn:
  • Keine Eindämmung möglich ist
  • Eine akute Gefahr für die Bevölkerung vorliegt
  • Ein Rückzug nicht durchführbar ist
  • (6) Ein durch Werwolfbiss verletzter Operative muss in jedem Fall gesichert werden. In diesem Fall ist die Ausschaltung des Ziels unbedingt erlaubt, sofern nicht anders möglich.

    §5 Hexen
    (1) Hexen sind keine Zielgruppe für operative Kampfmaßnahmen.
    (2) Es existiert keine Kampfdoktrin gegen Hexen.
    (3) Fälle, in denen Hexen aktiv beteiligt sind, fallen primär in die Zuständigkeit der Abteilungsleiter von
  • Supernatural Relations
  • Unterstützend Concealment
  • (4) Ziel ist stets Vermittlung, Verhandlung und Stabilisierung.
    (5) Zwangsmaßnahmen, Festsetzungen, Forschungszugriffe oder bewaffnete Eskalationen sind untersagt.
    (6) Tactical Reactions darf ausschließlich
  • Defensiv
  • Schützend
  • Zeitlich begrenzt
  • Eingreifen, bis eine Coven Autorität die Situation übernimmt.
    (7) Eigenmächtige Gewaltanwendung gegen Hexen stellt eine schwere Pflichtverletzung dar und führt zu Sanktionen.

    §6 Menschen
    (1) Unwissende Menschen sind unter allen Umständen zu schützen.
    (2) Wissende Menschen unterliegen der Bewertung durch Intelligence und Concealment.
    (3) Ziel ist:
  • Psychische Stabilisierung
  • Wahrung der Geheimhaltung
  • Vermeidung öffentlicher Aufmerksamkeit
  • (4) Physische Gewalt ist nachrangig gegenüber:
  • Diskreditierung
  • Umlenkung
  • Institutioneller Verschleierung

  • §7 Melde- und Dokumentationspflicht
    (1) Jeder Einsatz gegen übernatürliche Spezies ist vollständig zu dokumentieren.
    (2) Abweichungen von der jeweiligen Speziesdoktrin sind gesondert zu begründen.
    (3) Wiederholte Abweichungen gelten als Indiz für mangelnde Einsatzfähigkeit.

    Abschnitt V – Rekrutierung
    §1 Grundsatz der Auswahl
    (1) Das NID rekrutiert nicht öffentlich.
    (2) Eine freie Bewerbung ist nur in besonderen Fällen möglich.
    (3) Mitarbeitende werden ausschließlich
  • Identifiziert
  • Geprüft
  • Angesprochen
  • Durch die Abteilung Recruitment.
    (4) In Sonderfällen kann die Auswahl durch Tactical Reactions erfolgen, diese müssen einen geeigneten Kandidaten ohne weitere Informationen an die Person an Recruitment überführen.

    §2 Voraussetzung für Rekrutierung
    (1) Eine Rekrutierung setzt voraus:
  • Fachliche oder operative Eignung
  • Psychische Belastbarkeit
  • Loyalitätspotenzial
  • Kontrollierbarkeit
  • (2) Persönliche Integrität, moralische Standfestigkeit oder gesellschaftliche Anerkennung sind keine Ausschluss- oder Aufnahmekriterien.
    (3) Zweifel an der Loyalität wiegen schwerer als Zweifel an der Kompetenz.
    (4) Es kann Einzelfallentscheidungen geben, die vom Direktorium getroffen werden.

    §3 Hintergrundprüfung
    (1) Jede Zielperson wird vor Kontaktaufnahme umfassend überprüft.
    (2) Die Prüfung umfasst insbesondere:
  • Personliche oder berufliche Verhältnisse
  • Berufliche Vergangenheit
  • Psychologisches Profil
  • Eventuelle Berührungspunkte mit dem Übernatürlichen
  • (3) Erkenntnisse aus der Prüfung können zur Einflussnahme auf die Zielperson genutzt werden.
    (4) Die Zielperson wird über Art und Umfang der Prüfung nicht informiert.

    §4 Kontaktaufnahme und Verpflichtung
    (1) Die Kontaktaufnahme erfolgt verdeckt und kontrolliert.
    (2) Die Mitarbeit im NID beruht formal auf Freiwilligkeit.
    (3) Eine Ablehnung entbindet nicht von der Geheimhaltung.
    (4) In Fällen besonderer Relevanz kann eine Mitarbeit nahegelegt werden.

    §5 Ausbildung und Einarbeitung
    (1) Jede neu aufgenommene Person durchläuft eine verpflichtende Ausbildung.
    (2) Die Ausbildung umfasst:
  • Organisatorische Grundsätze
  • Geheimhaltungsprotokolle
  • Krisen- und Infomanagement
  • Einführung in bekannte übernatürliche Spezies
  • Ethische Leitlinien des Instituts
  • Grundausbildung im Nahkampf/Eignungsprüfung
  • (3) Die Ausbildungsinhalte sind funktionsabhängig und werden regelmäßig angepasst.

    §6 Bewertung während der Ausbildung
    (1) Die Ausbildung dient zugleich der fortlaufenden Eignungsprüfung
    (2) Beurteilt werden insbesondere:
  • Stressverhalten
  • Entscheidungsfindung
  • Anpassungsfähigkeit
  • Loyalitätsentwicklung
  • Sportlichkeit
  • Fachliche Eignung
  • (3) Ein Abbruch der Ausbildung ist nur unter Zahlung einer Vertragsstrafe möglich.
    (4) Ein Abbruch zieht die dauerhafte Entfernung aus dem Institut nach sich.

    §7 Umgang mit Wissenden und Übernatürlichen
    (1) Wissende Menschen und übernatürliche Wesen können rekrutiert werden.
    (2) Sie unterliegen denselben Prüf- und Loyalitätsanforderungen wie menschliche Mitarbeitende
    (3) Eine Zugehörigkeit zu einer übernatürlichen Gesellschaft begründet keinen Sonderstatus
    (4) Dozententätigkeiten oder projektbezogene Zusammenarbeit begründen kein reguläres Arbeitsverhältnis.

    §8 Eignung und Ungeeignetheit
    (1) Eignung ist kein dauerhafter Zustand.
    (2) Mitarbeitende gelten als ungeeignet wenn sie:
  • Die Grundsätze des NID in Frage stellen
  • Wiederholt gegen Weisungen verstoßen
  • Emotional oder moralisch nicht mehr tragfähig sind
  • (3) Ungeeignetheit führt zur Entfernung aus dem operativen Bereich.
    (4) Die Eignung aller Mitarbeitenden wird regelmäßig überprüft.
    (5) Gesundheitschecks sind für alle Mitarbeiter verpflichtend.
    (6) Psychologische Bewertungen können jederzeit angeordnet werden.
    (7) Verweigerung der letzten beiden Punkte gelten als Eignungsmangel.

    Abschnitt VI – Externe Kooperation und internationale Beziehungen
    §1 Grundsatz der Zusammenarbeit
    (1) Das NID arbeitet mit externen Stellen ausschließlich zweckgebunden zusammen
    (2) Kooperationen dienen der Wahrung der Stabilität und nicht der Transparenz.
    (3) Eine Zusammenarbeit begründet keine Weisungsbefugnis externer Akteure gegenüber dem NID.

    §2 Nationale staatliche Stellen
    (1) Eine Zusammenarbeit mit nationalen Behörden ist zulässig, insbesondere mit
  • Sicherheitsbehörden
  • Strafverfolgungsorganen
  • Medizinischen und forensischen Einrichtungen
  • Sozialen Einrichtungen mit Meldepflicht
  • (2) Die Zusammenarbeit erfolgt verdeckt, fragmentiert und informationsreduziert.
    (3) Externe Stellen erhalten ausschließlich jene Informationen, die zur Erfüllung ihres Teilauftrages erforderlich sind.
    (4) Die Existenz des Übernatürlichen wird gegenüber nationalen Stellen nicht offengelegt.

    §3 Internationale Kooperation
    (1) Das NID kann mit vergleichbaren Organisationen im Ausland kooperieren.
    (2) Internationale Kooperationen bedürfen einer Genehmigung durchs Direktorium.
    (3) Der Austausch von Informationen erfolgt selektiv und unter Wahrung nationaler Interessen.
    (4) Eine Offenlegung interner Strukturen oder Entscheidungsprozesse ist ausgeschlossen.

    §4 Zusammenarbeit mit übernatürlichen Akteuren
    (1) Eine Kooperation mit übernatürlichen Gesellschaften, Clans, Zirkeln oder Einzelpersonen ist zulässig.
    (2) Ziel der Zusammenarbeit ist
  • Konfliktpräventioin
  • Informationsgewinnung
  • Gegenseitige Schadensbegrenzung
  • (3) Kooperationen begründen keine Loyalitätspflicht des NID gegenüber externen übernatürlichen Akteuren.
    (4) Bestehende Machtstrukturen der übernatürlichen Gesellschaft sind zu respektieren, sofern sie die Stabilität nicht gefährden. In diesem Fall gilt Abschnitt IV.

    §5 Externe Wissende
    (1) Wissende Menschen außerhalb des NID können unterstützend eingebunden werden.
    (2) Diese Zusammenarbeit erfolgt:
  • Projektbezogen
  • Zeitlich begrenzt
  • Ohne Sicherheitsfreigabe
  • (3) Wissende unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
    (4) Ein Anspruch auf dauerhafte Zusammenarbeit besteht nicht.

    §6 Informationsaustausch
    (1) Der Informationsaustausch mit externen Stellen erfolgt kontrolliert.
    (2) Intelligence ist für die Bewertung, Filterung und Freigabe externer Informationen zuständig.
    (3) Nicht autorisierter Informationsaustausch stellt eine schwere Pflichtverletzung dar.

    §7 Abbruch von Kooperationen
    (1) Kooperationen können jederzeit und ohne Begründung beendet werden.
    (2) Ein Abbruch erfolgt insbesondere, wenn
  • Die Stabilität gefährdet wird
  • Ein Vertrauensverlust eintritt
  • Externe Akteure versuchen, Einfluss zu nehmen
  • (3) Nach Beendigung einer Kooperation können Maßnahmen zur Wahrung der Geheimhaltung ergriffen werden.

    Abschnitt VII – Sonderregelungen, Ausnahmen und Notfallbefugnisse
    §1 Grundsatz der Ausnahme
    (1) Diese Satzung bildet den verbindlichen Handlungsrahmen des NID.
    (2) Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen sind zulässig, sofern sie der Wahrung der Stabilität dienen.
    (3) Eine Ausnahme begründet keinen Präzedenzfall.

    §2 Notfalllage
    (1) Eine Notfalllage liegt vor, wenn:
  • Eine unmittelbare Gefährdung der Stabilität besteht
  • Ein Maskeradenbruch droht oder erfolgt ist
  • Eine Eskalation nicht innerhalb regulärer Strukturen beherrschbar ist.
  • (2) Die Festellung einer Notfalllage obliegt dem Direktorium oder einer von ihm benannten Instanz.
    (3) Eine Ausnahme begründet keinen Präzedenzfall.

    §3 Erweiterte Befugnisse im Notfall
    (1) In einer festgestellten Notfalllage ist das Direktorium befugt
  • Bestehende Weisungsketten auszusetzen
  • Operative Zuständigkeiten neu zu definieren
  • Reguläre Verfahrenswege zu verkürzen oder zu umgehen
  • (2) Temporäre Maßnahmen können auch dann angeordnet werden, wenn sie einzelnen Satzungsbestimmungen widersprechen aber nicht mit Abschnitt IV brechen.
    (3) Die Dauer der erweiterten Befugnisse ist auf das notwendige Maß zu beschränken.

    §4 Delegation von Sondervollmachten
    (1) Das Direktorium kann Sondervollmachten zeitlich begrenzt delegieren.
    (2) Die Delegation erfolgt
  • Schriftlich oder mündlich
  • Dokumentiert
  • Zweckgebunden
  • (3) Sondervollmachten erlöschen automatisch mit Aufhebung der Notfalllage.

    §5 Umgang mit Regelkonflikten
    (1) Stehen mehrere Regeln dieser Satzung in Konflikt, gilt grundsätzlich das Abschnitt IV nicht aufgehoben werden darf.
    (2) Die Entscheidung über den Vorrang obliegt dem Direktorium.
    (3) Abschnitt IV kann nur nach Absprache mit dem Direktorium umgangen werden und bedarf einer einstimmigen Zustimmung des Direktoriums.
    (4) Eine nachträgliche Überprüfung ist nicht zwingend vorgesehen.

    §6 Interne Auslegungshoheit
    (1) Die verbindliche Auslegung dieser Satzung obliegt ausschließlich dem Direktorium.
    (2) Abweichende Interpretationen durch Abteilungen oder Einzelpersonen sind unzulässig.
    (3) Zweifel an der Auslegung sind intern zu klären und rechtfertigen keine Handlungsverweigerung.

    §7 Nachträgliche Bewertung
    (1) Maßnahmen, die im Rahmen von Sonderregelungen getroffen wurden, können nachträglich bewertet werden.
    (2) Die Bewertung dient
  • Der internen Dokumentation
  • Der strategischen Anpassung
  • Nicht der Schuldzuweisung
  • (3) Entscheidung des Direktoriums gelten auch bei negativer Bewertung als rechtmäßig.

    Anhang: Interne Direktiorialsatzung Ergänzung zur Hauptsatzung – nur für das Direktorium
    §D1 Stellung des Direktoriums
    (1) Das Direktorium ist oberste Entscheidungsinstanz des NID.
    (2) Es ist keinem internen oder externen Kontrollorgan rechenschaftspflichtig.
    (3) Entscheidungen des Direktoriums besitzen unmittelbar Wirkung.

    §D2 Zusammensetzung und Rollen
    (1) Das Direktorium besteht aus drei Mitgliedern.
    (2) Die Mitglieder nehmen folgende Rollen ein
  • Strategische Leitung (Langzeitplanung, politische Bewertung)
  • Operative Aufsicht (Einsätze, Tactical Reaction, Notfallfreigaben)
  • Informations- und Kontrollinstanz (Intelligence, Concealment, Bewertung)
  • (3) Die Rollen rotieren, sind jedoch nie unbesetzt.

    §D3 Entscheidungsfindung
    (1) Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit.
    (2) Bei akuter Notfalllage genügt die Entscheidung eines einzelnen Direktors.
    (3) Nachträgliche Zustimmung ist nicht erforderlich.

    §D4 Notfallpläne (Direktoriumsebene)
    Notfallstufe 1 – Lokale Destabilisierung
  • Einzelner Vorfall
  • Kein unmittelbarer Maskeradenbruch
    o Operative Leitung durch Abteilungen
  • Notfallstufe 2 – Regionale Eskalation
  • Mehrere Vorfälle
  • Öffentliches Risiko
    o Direktorium übernimmt operative Weisungen und Delegation von Sondervollmachten
  • Notfallstufe 3 – Kritische Destabilisierung
  • Offener Maskeradenbruch
  • Internationale Aufmerksamkeit
    o Aussetzung regulärer Satzungsteile
    o Vollmacht an Tactical Reactions
    o Priorität: Eindämmung um jeden Preis und Krisensitzung mit weisungsbefugten Personen der entsprechenden Spezies

  • §D5 Letztentscheidung
    (1) Das Direktorium kann jede bestehende Regel außer Kraft setzen.
    (2) Entscheidungen sind endgültig.
    (3) Verantwortung wird kollektiv getragen.

    Anhang B: Begriffsdefinitionen – Abschnitt IV verbindlich
    Isolation
    Gezielte Trennung des Ziels von:
  • Verbündeten
  • Ressourcen
  • Fluchtwegen
  • Ziel: Handlungsunfähigkeit herstellen, ohne Konfrontation zu erzwingen.

    Schwächung
    Zeitlich begrenzte Reduktion der Fähigkeiten des Ziels durch:
  • Umweltfaktoren
  • Speziesrelevante Mittel
  • Erschöpfung
  • Ziel: Eskalation vermeiden, Kontrolle ermöglichen

    Fixierung
    Physische oder situationsbedingte Sicherung des Ziels:
  • Fesselung
  • Räumliche Begrenzung
  • Immobilisierung
  • Ziel: Verbringung, Verhandlung oder Übergabe

    Eindämmung
    Begrenzung der Auswirkungen eines Vorfalls:
  • Informationskontrolle
  • Gebietssicherung
  • Zeugenmanagement
  • Ziel: Maskerade schützen, Ausweitung verhindern

    Ausschaltung
    Nachhaltige Beendigung der Gefährdung:
  • Dauerhafte Inhaftierung
  • Irreversible Neutralisierung
  • Tötung
  • Nur zulässig gemäß Abschnitt IV und VII

    Kontrolle
    Gezielte Unterlassung einer direkten Konfrontation durch:
  • Überwachung
  • Gezielte Informationslenkung
  • Einschränkung von Bewegungs- oder Handlungsspielräumen
  • Ziel: Stabilität sichern, ohne unmittelbare Eskalation zu erzwingen

    Vermeidung
    Gezielte Unterlassung einer direkten Konfrontation durch:
  • Frühzeitige Lageerkennung
  • Taktischen Rückzug
  • Übergabe an zuständige externe oder übernatürliche Instanzen
  • Ziel: Eskalation verhindern und Stabilität wahren

    Anhang C – Ränge innerhalb des NID
    Zivile & Geheimdienststruktur (ohne militärische Ränge)
  • Junior Specialist
  • Specialist
  • Senior Specialist
  • Lead Specialist
  • Abteilungsleitung
  • Direktorium
  • Gilt für:
  • Intelligence
  • Concealment
  • Research & Resources
  • Supernatural Relations
  • Recruitment

  • Militärisch strukturierte Bereiche
    Tactical Reactions
  • Operator
  • Senior Operator
  • Team Lead
  • Section Lead
  • Abteilungsleitung
  • Training & Assessment
  • Instructor
  • Lead Instructor
  • Abteilungsleitung

  • Anhang D – Gehaltsübersicht intern, monatlich, brutto; Zuschläge nicht eingerechnet
    Zivile Abteilungen
  • Junior Specialist 2800–3200 IR£
  • Specialist 3500–4200 IR£
  • Senior Specialist 4500–5500 IR£
  • Lead Specialist 6000–7000 IR£
  • Abteilungsleiter 7500–9000 IR£

  • Tactical Reaction
  • Operator 4000–4800 IR£
  • Senior Operator 5000–6000 IR£
  • Team Lead 6500–7500 IR£
  • Section Lead 8000–9500 IR£
  • Abteilungsleitung 10.000+ IR£

  • Dazu kommen:
  • Gefahrenzulage
  • Einsatzboni
  • Weihnachtsgeld

  • Direktorium 11.000 IR£





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